Die Natürliche Wirtschaftsordnung als PDF Datei

Silvio Gesell: Die Natürliche Wirtschaftsordnung

Die Güterverteilung und die sie beherrschenden Umstände

Erster Teil

Einleitung
1.1. Ziel und Weg
1.2. Was ist der volle Arbeitsertrag?
1.3. Der Abzug am Arbeitsertrag durch die Grundrente
1.4. Abhängigkeit des Lohnes und der Grundrente von den Frachtsätzen
1.5. Einfluß der Lebensverhältnisse auf Lohn und Rente
1.6. Genauere Bestimmung des Begriffes Freiland
1.7. Der Begriff "Freiland dritten Grades"
1.8. Einfluß des Freilandes dritten Grades auf Grundrente und Lohn
1.9. Einfluß von Betriebsverbesserungen auf Lohn und Rente
1.10. Einfluß der Wissenschaft auf Lohn und Rente
1.11. Gesetzliche Eingriffe in Lohn und Rente
1.12. Zölle, Lohn und Rente
1.13. Der Ausgangspunkt für die ganze Lohnstaffel
1.14. Einfluß des Kapitalzinses auf Lohn und Rente
1.15. Übersicht über das bisherige Ergebnis der Untersuchung
1.16. Die Rohstoff- und Baugrundrente
1.17. Erster allgemeiner Umriß des Lohngesetzes

Zweiter Teil

Freiland

Einleitung: Freiland, die eherne Forderung des Friedens
2.1. Der Sinn des Wortes Freiland
2.2. Die Freiland-Finanzen
2.3. Freiland im wirklichen Leben
2.4. Wie die Bodenverstaatlichung wirkt
2.5. Begründung der Bodenverstaatlichung
2.6. Was Freiland nicht kann

Dritter Teil

Metall- und Papiergeld

Das Geld, wie es ist

Einleitung
3.1. Wie sich uns das Dasein des Geldes offenbart
3.2. Die Unentbehrlichkeit des Geldes
3.3. Der sogenannte Wert des Geldes
3.4. Warum man aus Papier Geld machen kann
3.5. Die Sicherheit und Deckung des Papiergeldes
3.6. Welchen Preis soll das Geld erzielen?
3.7. Wie läßt sich der Preis des Geldes mit Genauigkeit ermitteln?
3.8. Wie kommt der Preis des Papiergeldes zustande?
3.9. Einflüsse, denen Angebot und Nachfrage unterliegen
3.10. Das Angebot des Geldes
3.11. Das Gesetzmäßige im Umlauf des heutigen Geldes
3.12. Die Wirtschaftskrisen und ihre Verhütung
3.13. Die Neuordnung der Notenausgabe (Emissionsreform)
3.14. "Bargeldloser" Verkehr? (nicht verfügbar)
3.15. Der Maßstab für die Qualität des Geldes
3.16. Warum die Quantitätstheorie dem Gelde gegenüber versagt
3.17. Gold und Frieden?
3.18. Ist der Bürger- und Völkerfrieden vereinbar mit der Goldwährung?

Vierter Teil

Freigeld

Das Geld, wie es sein soll

Einleitung
4.1. Freigeld (Mit Mustern und Erklärung des Freigeldes)
4.2. Wie der Staat das Freigeld in Umlauf setzt
4.3. Wie das Freigeld verwaltet wird
4.4. Die statistischen Grundlagen der absoluten Währung
4.5. Das Gesetzmäßige im Umlauf des Freigeldes
4.6. Zusammenfassung
4.7. Wie das Freigeld beurteilt wird
4.7.1. Der Krämer
4.7.2. Der Kassenbeamte
4.7.3. Der Ausfuhrhändler
4.7.4. Der Unternehmer
4.7.5. Der Wucherer
4.7.6. Der Wucherspieler (Spekulant)
4.7.7. Der Sparer
4.7.8. Der Genossenschaftler
4.7.9. Der Gläubiger
4.7.10. Der Schuldner
4.7.11. Im Versicherungsamt gegen Arbeitslosigkeit
4.7.12. Der Vertreter der Gegenseitigkeitslehre
4.7.13. Der Zinstheoretiker
4.7.14. Der Krisentheoretiker
4.7.15. Der Werttheoretiker
4.7.16. Der Lohntheoretiker
4.7.17. Der Bankmann
4.7.18. Der Wechselagent
4.8. Der Weltwährungsverein (Internationale Valuta-Assoziation)

Fünfter Teil

Die Freigeld-Zins- oder Kapitaltheorie

5.1. Eine Robinsongeschichte als Prüfstein für diese Theorie
5.2. Der Urzins
5.3. Die Übertragung des Urzinses auf die Ware
5.4. Die Übertragung des Urzinses auf das Realkapital
5.5. Vervollständigung der Freigeld-Zins- oder Kapitaltheorie
5.6. Wie man den Kapitalzins bisher erklärte
5.7. Die Bestandteile des Brutto-Zinses
5.8. Der reine Kapitalzins, eine eherne Größe

DIE GÜTERVERTEILUNG
und die sie beherrschenden wirtschaftlichen Umstände

EINLEITUNG

"Wenn den Unternehmern das Geldkapital zur Hälfte des jetzigen Zinses angeboten würde,
so müßte auch bald der Zinsertrag aller übrigen Kapitalien um die Hälfte heruntergehen.
Wenn z. B. ein Haus mehr Miete abwirft, als dem Unternehmer das Baugeld an Zins kostet,
wenn der Zins des für das Roden eines Waldes ausgegebenen Geldes weniger ausmacht als die
Pacht eines gleich guten Kulturbodens, so wird der Wettbewerb unfehlbar eine Herabsetzung
der Mieten und Pachten auf die Höhe des herabgesetzten Geldzinses herbeiführen (also den
Mehrwert schmälern), denn das sicherste Mittel, um ein aktives Kapital (Haus, Acker) zu
entwerten (also um den Mehrwert zu Gunsten der Löhne zu beschneiden), besteht doch darin,
neben ihm andere, neue Kapitalien zu schaffen und in Betrieb zu setzen. Nach allen wirt-
schaftlichen Gesetzen vermehrt eine größere Erzeugung auch die Masse des den Arbeitern
angebotenen Kapitals, hebt die Löhne und muß schließlich den Zins (Mehrwert) auf Null
bringen."

Übersetzt aus Proudhon: Was ist Eigentum? (Qu'est-ce que la proprieté? Paris.
E. Flamarion, Neue Ausgabe, S. 235.)

Die Beseitigung des arbeitslosen Einkommens, des sogenannten Mehrwertes, auch
Zins und Rente genannt, ist das unmittelbare wirtschaftliche Ziel aller sozialistischen
Bestrebungen. Zur Erreichung dieses Zieles wird allgemein der Kommunismus, die
Verstaatlichung der Gütererzeugung mit all ihren Folgen, verlangt, und mir ist nur ein
einziger Sozialist bekannt - P. J. Proudhon -, dessen Untersuchungen über das Wesen
des Kapitals ihm auch eine andere Lösung der Aufgabe möglich erscheinen ließen. Die
Forderung einer allgemeinen Verstaatlichung sämtlicher Erzeugung wird mit der Natur,
d. h. mit den Eigenschaften der Produktionsmittel begründet. Man sagt es harmlos, wie
man Selbstverständlichkeiten auszusprechen pflegt, daß der Besitz der Produktions-
mittel dem Kapitalisten bei den Lohnverhandlungen den Arbeitern gegenüber unter
allen Umständen ein Übergewicht verschaffen muß, dessen Ausdruck eben der Mehr-
wert oder Kapitalzins ist und immer sein wird. Man kann es sich einfach nicht vorstellen,
daß das heute auf seiten des Besitzes liegende Übergewicht einfach dadurch auf die Besitz-
losen (Arbeiter) übergehen kann, daß man den Besitzenden neben jedes Haus, jede Fabrik
noch ein Haus, noch eine Fabrik baut.

Der den Sozialisten von P. J. Proudhon bereits vor fünfzig Jahren gezeigte Weg, das
Kapital mit unverdrossener, fleißiger, scharfsinniger und ungehemmter Arbeit bewußt
anzugreifen und zur Strecke zu bringen, ist ihnen heute unverständlicher noch als damals.
Man hat Proudhon zwar nicht ganz vergessen, aber niemand hat ihn recht verstanden.
Sonst gäbe es heute kein Kapital mehr. Weil Proudhon sich im Wege (Tauschbanken)
irrte, glaubte man überhaupt seiner Lehre nicht mehr - wohl der beste Beweis, daß
man sie nie wirklich begriffen hatte. Man läßt eine Sache nicht fahren, die man einmal
als richtig erkannt hat; man läßt sich von Fehlschlägen nicht entmutigen.

Warum es der Marxschen Lehre vom Kapital gelang, die Proudhonsche Lehre zu ver-
drängen und die sozialistische Bewegung zur Alleinherrschaft zu bringen? Warum spricht
man in allen Zeitungen der Welt von Marx und seiner Lehre? Einer meinte, das läge
an der Hoffnungslosigkeit und entsprechenden Harmlosigkeit der Marxschen Lehre.
Kein Kapitalist fürchte diese Lehre, wie auch kein Kapitalist die christliche Lehre
fürchtet. Es wäre geradezu vorteilhaft für das Kapital, möglichst viel und breit von Marx
und Christus zu reden. Marx würde ja dem Kapital niemals etwas anhaben können, weil
er die Natur des Kapitals falsch beurteilt. Bei Proudhon dagegen, da heißt es aufpassen.
Besser ist es, ihn totzuschweigen. Er ist ein gefährlicher Bursch, denn es ist einfach un-
bestreitbar, was er sagt, daß, wenn die Arbeiter ungestört, ungehemmt, ununterbrochen
arbeiten dürften, das Kapital bald in einer Kapital-Überproduktion (nicht mit Waren-
überproduktion zu verwechseln) ersticken würde. Das, was Proudhon zur Bekämpfung
des Kapitals empfiehlt, kann heute unmittelbar in Angriff genommen werden, ist also
gefährlich. Spricht doch das Marxsche Programm selber von der gewaltigen Produktions-
kraft des mit den neuzeitlichen Werkzeugen ausgerüsteten, modernen, geschulten Ar-
beiters. Marx kann mit dieser gewaltigen Produktionskraft durchaus nichts anfangen; in
den Händen Proudhons wird sie zu einer Waffe allererster Ordnung gegen das Kapital. Darum
redet viel und breit von Marx, so wird man Proudhon vielleicht ganz vergessen.

Mir scheint, daß der Mann, der so redete, recht hat. Ging es nicht auch so mit Henry
George und der deutschen sogenannten Bodenreformbewegung, mit Damaschkes großer
"Wahrheit"? Weil die Grundbesitzer bald herausfanden, daß es sich um ein Schaf in
Wolfskleidern (1) handelte, daß eine Besteuerung der Grundrente wirksam nicht durch-
zuführen ist, so brauchte man den Mann und die Reform nicht zu fürchten. Also durfte
die Presse frei von Henry Georges Schwärmerei reden. - Die Bodenreformer waren
in der guten Gesellschaft überall gern gesehen. Jeder Agrarier, jeder Kornzollspekulant
wurde Bodenreformer. Der Löwe hatte ja doch keine Zähne, also durfte man mit ihm
spielen - wie so viele in den Sälen der vornehmen Welt mit dem Christentum spielen.
Georges Buch erlebte die größte Auflage, die ein Buch je erlebt hat. Alle Zeitungen
brachten Besprechungen!

Marx Untersuchung des Kapitals schlägt von Anfang an den verkehrten Weg ein.
Wie es der erste beste Bauer macht, so betrachtet auch Marx das Kapital als ein Sachgut.
Für Proudhon dagegen ist der Mehrwert nicht Produkt eines Sachgutes, sondern eines
wirtschaftlichen Zustandes, eines Marktverhältnisses. Marx sieht im Mehrwert einen
Raub, die Frucht des Mißbrauches einer Macht, die der Besitz gibt. Für Proudhon
unterliegt der Mehrwert dem Gesetz von Angebot und Nachfrage. Für Marx ist der
positive Mehrwert selbstverständlich, für Proudhon mußte auch die Möglichkeit eines
negativen Mehrwertes in den Kreis der Betrachtung gezogen werden (positiv = der
Mehrwert auf seiten des Angebots, d. i. der Kapitalisten, negativ = Mehrwert auf
seiten der Nachfrage, d. i. der Arbeiter). Marx' Ausweg ist die durch Organisation zu
schaffende politische Übermacht der Besitzlosen; Proudhons Ausweg ist die Beseitigung des
Hindernisses, das uns von der vollen Entfaltung unserer Produktionskraft abhält. Für Marx
sind Streik, Krisen willkommene Ereignisse, und das Mittel zum Zweck ist die schließ-
liche gewaltsame Enteignung der Enteigner. Proudhon dagegen sagt: Laßt euch unter
keiner Bedingung von der Arbeit abhalten, nichts stärkt das Kapital mehr als der Streik,
die Krise, die Arbeitslosigkeit; nichts kann das Kapital schlechter vertragen als unver-
drossene Arbeit. - Marx sagt: Der Streik, die Krise nähern euch dem Ziele, durch den
großen Kladderadatsch werdet ihr ins Paradies eingeführt. Nein, sagt Proudhon, es ist
nicht wahr, es ist Schwindel, - alle diese Mittel entfernen euch vom Ziel. Nie wird dem
Zins dadurch auch nur 1 % abgeluchst werden. Marx sieht im Privateigentum eine Kraft
und Übermacht. Proudhon erkennt hingegen, daß diese Übermacht im Geld ihren Stütz-
punkt hat und daß unter anderen Verhältnissen die Kraft des Eigentums sich sogar in
eine Schwäche verwandeln kann.

Ist, wie Marx sagt, das Kapital ein Sachgut, auf dessen Besitz die Übermacht der
Kapitalisten beruht, so müßte mit jeder Vermehrung dieser Sachgüter das Kapital ent-
sprechend gestärkt werden. Wiegt ein Bündel Stroh, eine Schubkarre voll Wertliteratur
2 Zentner, so wiegen zwei Bündel, zwei Schubkarren überall, zu allen Zeiten, genau
4 Zentner. Und wirft ein Haus 1000 Mark Mehrwert ab im Jahr, so müssen zehn Häuser,
die daneben erbaut werden, immer und selbstverständlich 10 x 1000 Mark abwerfen -
die Richtigkeit vorausgesetzt, daß das Kapital als Sachgut zu betrachten ist.

Wir wissen aber; daß man das Kapital nicht wie die Sachgüter zusammenzählen kann,
daß im Gegenteil sehr oft das neu hinzukommende Kapital vom bereits bestehenden
abgezogen werden muß. Das kann man alle Tage beobachten. Unter Umständen gelten
10 Zentner Fische auf dem Markt mehr als 1000 Zentner. Wie teuer würde die Luft sein,
wenn sie nicht so massenhaft vertreten wäre. Jetzt erhält sie jeder umsonst.

Als, nicht lange vor Ausbruch des Krieges, die verzweifelten Hausbesitzer in den Vor-
orten Berlins auf den Niedergang der Mieten - also des Mehrwertes - hinwiesen und
in den bürgerlichen Zeitungen allen Ernstes von der

Bauwut (2) der Arbeiter und Unternehmer,
von der
Baupest (2), die im Häuserkapital herrsche,

gesprochen wurde, da konnte jeder die wahre Natur des Kapitals in ihrer ganzen Er-
bärmlichkeit sehen. Das von den Marxisten so gefürchtete Kapital stirbt an der Baupest,
reißt vor der Bauwut der Arbeiter aus! Wenn Proudhon und Marx damals gelebt hätten!
Hört auf zu bauen, hätte Marx gesagt, klagt, bettelt, jammert über Arbeitslosigkeit, streikt
obendrein, denn jedes Haus, das ihr baut, mehrt die Macht der Kapitalisten, wie 2 + 2 = 4
ist. Die Macht des Kapitals wird gemessen am Mehrwert, und dieser am Zinsfuß. Je
höher der Mehrwert, der Zins des Hauses, um so mächtiger ist zweifellos das Kapital. Darum
empfehle ich euch, laßt ab von dieser ungefesselten Bauwut, verlangt den acht-, den
sechsstündigen Arbeitstag, denn je mehr ihr Häuser baut, desto größer ist selbstverständ-
lich der Mehrwert, und Wohnungsmiete ist - Mehrwert! Also Schluß mit der Baupest;
je weniger ihr baut, um so billigere Wohnungen werdet ihr vorfinden.

Vielleicht hätte Marx sich gehütet, solchen Unsinn auszusprechen, aber so denken
und handeln die Arbeiter doch heute auf Grund der Marxschen Lehre, die das Kapital
als Sachgut behandelt.

Dagegen Proudhon. Immer drauf los! Her mit der Bauwut, her mit der Baupest! hätte
er gesagt. Arbeiter, Unternehmer, laßt euch unter keiner Bedingung die Maurerkelle
aus der Hand winden. Schlagt sie tot, die euch von der Arbeit abhalten. Das sind eure
Erbfeinde. Man bringe die vor meine Augen, die von Baupest, von Wohnungsüberpro-
duktion reden, solange die Wohnungsmieten noch Spuren von Mehrwert, von Kapital-
zins zeigen! Das Kapital soll an der Baupest zugrunde gehen! Seit etwa 5 Jahren hat
man euch ohne Aufsicht eurer Bauwut überlassen, und schon spüren es die Kapitalisten
schon schreien sie über den Niedergang des Mehrwertes; schon ist der Hauszins von 4
auf 3 % gefallen - also um ein volles Viertel. Noch 3 x 5 Jahre ungestörter Arbeit,
und ihr werdet in mehrwertfreien Häusern euch breit machen, wirklich einmal "wohnen"
können. Das Kapital stirbt, ihr seid dabei und auf dem Wege, es mit eurer Arbeit zu
vernichten!

Die Wahrheit ist faul wie ein Krokodil im Schlamm des ewigen Nils. Die Zeit gilt
für sie nicht; es kommt ihr auf ein Menschenalter nicht an; sie ist ja ewig.

Aber die Wahrheit hat einen Impresario, der, sterblich wie der Mensch, es immer
eilig hat. Ihm ist Zeit Geld, immer ist er rührig und aufgeregt. Dieser Impresario heißt
"Irrtum".

Der Irrtum kann nicht faul im Grab die Ewigkeiten an sich vorbeiziehen lassen. Er
stößt überall an und wird überall gestoßen. Allen liegt er überall im Wege. Niemand
läßt ihn ruhen. Er ist der wahre Stein des Anstoßes.

Darum kommt es gar nicht darauf an, daß man Proudhon totschweigt. Sein Gegner
selbst, Marx, sorgt mit seinen Irrtümern schon dafür, daß die Wahrheit zutage gefördert
wird. Und in diesem Sinne kann man sagen: Marx ist zum Impresario Proudhons ge-
worden. Proudhon hat sich noch nie im Grabe umgedreht; er ruht. Seine Worte haben
ewigen Wert. Aber Marx hat es eilig. Er hat keine Ruhe, bis Proudhon erwacht und ihm
die ewige Ruhe im Museum menschlicher Irrungen gibt.

Und wäre Proudhon wirklich totgeschwiegen worden, die Natur des Kapitals ändert
sich doch nicht. Ein anderer findet die Wahrheit. Auf den Namen der Finder kommt
es ihr nicht an.

Der Verfasser dieses Buches ist auf die gleichen Wege geraten, die Proudhon wandelte,
und kam auch zu denselben Schlüssen. Vielleicht war es sogar ein Glück daß er nichts
von der Proudhonschen Kapitaltheorie wußte, denn so konnte er unbefangen an die
Arbeit gehen. Und Unbefangenheit ist die beste Vorbereitung für die Forschung.

Der Verfasser hat mehr Glück als Proudhon gehabt. Er fand nicht nur das, was
Proudhon bereits vor fünfzig Jahren entdeckte, d. i. die wahre Natur des Kapitals, er
fand oder erfand darüber hinaus noch den gangbaren Weg zu dem Proudhonschen Ziele.
Und auf diesen kommt es schließlich an.

Proudhon fragte: warum haben wir zu wenig Häuser, Maschinen und Schiffe? Er
gab darauf auch die richtige Antwort: weil das Geld den Bau nicht gestattet! Oder um
seine eigenen Worte zu gebrauchen: "weil das Geld eine Schildwache ist, die, an den
Eingängen der Märkte aufgestellt, die Losung hat, niemand durchzulassen. Das Geld,
so meint ihr, sei ein Schlüssel des Marktes (worunter hier der Austausch der Erzeug-
nisse zu verstehen ist) - es ist nicht wahr - das Geld ist ein Riegel".

Das Geld läßt es einfach nicht zu, daß neben jedes Haus noch ein zweites gebaut
werde. Sobald das Kapital den herkömmlichen Zins nicht mehr abwirft, streikt das
Geld und unterbricht die Arbeit. Das Geld wirkt also tatsächlich wie ein Schutzmittel
gegen Baupest und Arbeitswut. Es nimmt das Kapital (Häuser, Fabriken, Schiffe) in
seinen Schutz gegen jede Kapitalvermehrnng.

Als Proudhon diese Riegel- oder Sperrnatur des Geldes erkannt hatte, stellte er die
Forderung: Bekämpfen mir dies Vorrecht des Geldes, indem wir die Ware und Arbeit zu
barem Gelde erheben. Denn zwei Vorrechte heben sich gegenseitig auf, wenn sie ein-
ander gegenübertreten. Hängen wir dasselbe Übergewicht des Geldes auch der Ware an,
so heben sich beide Übergewichte gegenseitig auf!

Das war Proudhons Gedanke und Vorschlag, und um diesen auszuführen, gründete
er die Tauschbanken. Sie schlugen bekanntlich fehl.

Und doch ist die Lösung der Aufgabe, die Proudhon nicht glücken wollte, einfach
genug. Man braucht dazu nur einmal den gewohnten Standpunkt des Geldbesitzers zu
verlassen und sich die Aufgabe vom Standpunkt der Arbeit und des Warenbesitzers
anzusehen. Dann findet man die Lösung sofort. Die Ware ist die wahre Grundlage der
Volkswirtschaft, nicht das Geld. Aus Waren und ihren Zusammensetzungen bestehen
99 % unseres Reichtums, nur 1 % besteht aus Geld: Betrachten und behandeln wir
also die Ware, wie man Grundmauern betrachtet, d. h., rühren wir nicht daran; lassen
wir die Waren so, wie sie auf dem Markte erscheinen. Wir können ja doch nichts daran
ändern. Fault, bricht, vergeht die Ware, gut, so lassen wir sie vergehen. Es ist ja ihre
Natur. Mögen wir Proudhons Tauschbanken noch so sehr verbessern, wir können es
nicht verhindern, daß die Zeitung, die morgens um 6 Uhr von Schnelläufern ausgeschrieen
wird, zwei Stunden danach schon zum Ausschußpapier geworfen werden muß, wenn sie
keinen Käufer fand. Auch müssen wir beachten, daß das Geld allgemein als Sparmittel
gebraucht wird; daß alles Geld, das als Tauschmittel dem Handel dient, in die Spar-
kassen mündet und dort liegen bleibt, bis es vom Zins herausgelockt wird. Wie wollen
wir aber auch für die Sparer die Waren auf die Rangstufe des baren Geldes (Gold) er-
heben? Wie wollen wir es machen, daß die Sparer, statt Geld zu sparen, ihre Spar-
büchsen oder Sparkammern mit Stroh, Büchern, Speck, Tran, Häuten, Guano, Dynamit,
Porzellan usw. füllen? Und das ist es doch, was Proudhon eigentlich erstrebte, wenn er
Waren und Geld auf gleiche Rangstufe setzen, sie vollkommen gleichwertig machen
wollte. Proudhon hatte übersehen, daß das heutige Geld nicht nur Tauschmittel, sondern
auch Sparmittel ist, und daß für die Vorratskammern der Sparer Geld und Kartoffeln,
Geld und Kalk, Geld und Tuch niemals und in keinem Verhältnis als Dinge gleichen
Wertes angesehen werden. Ein Jüngling, der für seine alten Tage spart, wird eine einzige
Goldmünze dem Inhalte des größten Warenhauses vorziehen.

Also lassen wir die Waren in Ruhe. Sie sind das Gegebene, die Welt, der sich der Rest
zu fügen hat. Sehen wir uns dafür einmal das Geld näher an. Hier können wir schon
eher Änderungen vornehmen. Muß das Geld so sein, wie es ist? Muß das Geld als Ware
besser sein als die Waren, denen es als Tauschmittel dienen soll? Muß bei einer Feuers-
brunst im Warenhaus, bei einer Überschwenmung, bei einer Krise, einem Moden-
wechsel, einem Krieg usw. das Geld allein vor Schaden bewahrt bleiben? Warum muß
das Geld besser sein als die Waren, denen es als Tauschmittel dienen soll? Und ist dieses
"Bessersein" nicht eben das Vorrecht, dessen Bestehen wir als die Ursache des Mehr-
wertes erklären, dessen Beseitigung Proudhon erstrebte? Also weg mit den Vorrechten
des Geldes! Das Geld soll als Ware für niemand, auch für den Sparer, Spekulanten und
Kapitalisten nicht besser sein als der Inhalt der Märkte, Läden, Eisenbahnschuppen.
Das Geld soll also, wenn es den Waren gegenüber keine Vorrechte haben darf, wie die
Waren verrosten, verschimmeln, verfaulen; es soll zerfressen werden, erkranken, davon-
laufen, und wenn es verendet, soll der Besitzer noch den Lohn des Abdeckers be-
zahlen. Dann erst werden wir sagen können, Geld und Ware ständen auf gleicher
Rangstufe und wären vollkommen gleichwertige Dinge - so wie es Proudhon haben
wollte.

Geben wir dieser Forderung eine kaufmännische Formel. Wir sagen: die Besitzer
der Waren erleiden durchweg während der Lagerzeit einen Verlust an Menge und Güte
der Waren. Daneben sind die Lagerkosten (Miete, Versicherungen, Wartung und so
weiter) zu zahlen. Wieviel macht das aufs Jahr berechnet und im Durchschnitt? Sagen
wir einmal 5% - was eher zu niedrig als zu hoch gegriffen ist.

Wieviel hat aber ein Bankhaus, ein Kapitalist ein Sparer von seinem Gelde abzu-
schreiben, das er zu Hause oder in der Sparkasse aufbewahrt? Um wieviel war der Kriegs-
schatz im Juliusturm zu Spandau in den 44 Jahren, die er dort lagerte, weniger geworden?
Um keinen Pfennig war der Schatz kleiner geworden!

Ist das aber so, so haben wir auch schon die Antwort auf unsere Frage: wir hängen
dem Geld den gleichen Verlust an, den die Waren auf Lager erleiden! Dann ist das Geld
nicht mehr besser als die Ware, dann ist es für jeden einerlei, ob er Geld oder Waren besitzt
oder spart, dann sind Geld und Ware vollkommen gleichwertig, dann ist Proudhons Rätsel
gelöst, seine Seele aus dem Fegefeuer befreit; die Fesseln sind zerschnitten, die die
Menschheit seit jeher an der Entfaltung ihrer Kräfte hinderten.

Die Ausgestaltung dieser Untersuchung zu einem sozialpolitischen Programm (die
natürliche Wirtschaftsordnung) brachte es mit sich, daß ich die Lösung des in Rede
stehenden Rätsels erst im 3.-5. Teil bringe und den Teil "Freiland" vorausschicke.
Durch diese Anordnung wurde die Übersichtlichkeit gehoben, das Ziel, die natürliche
Wirtschaftsordnung, besser enthüllt. Wem es aber darauf ankommt, vor allem zu er-
fahren, wie Proudhons Problem nun gelöst worden ist, der beginne mit Teil 3-5 und
lese zum Schlusse Teil 1 und 2.

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(1) Ernst Frankfurt: Das arbeitslose Einkommen. Verlag Junginger, Arosa.

(2) Ausdrücke aus dem "General-Anzeiger von Groß-Lichterfelde".


1.1. Ziel und Weg

Wie schon in der Einleitung gesagt, ist Beseitigung des arbeitlosen Einkommens, des
sogenannten Mehrwertes, auch Zins und Rente genannt, das unmittelbare wirtschaftliche
Ziel aller sozialistischen Bestrebungen. Zur Erreichnng dieses Zieles wird allgemein die
Verstaatlichung der gesamten Gütererzeugung mit allen ihren Folgerungen verlangt und
als unerläßlich erklärt.

Diese allgemeine Forderung der Besitzlosen wird durch die wissenschaftlichen Unter-
suchungen gestützt, die Marx über die Natur des Kapitals angestellt hat, wonach der
Mehrwert als eine untrennbare Begleiterscheinung der Privatindustrie und des Privat-
eigentums an den Erzeugungsmitteln anzusehen ist.

Hier wird nun gezeigt werden, daß diese Lehre von falschen Voraussetzungen ausgeht
und daß ihre Richtigstellung zu vollkommen entgegengesetzten Ergebnissen führt. Diese
Ergebnisse lehren uns, daß wir im Kapital kein Sachgut zu erblicken haben, sondern
ein von Nachfrage und Angebot unbeschränkt beherrschtes Marktverhältnis - wie das
übrigens der Sozialist Proudhon, der Gegner Marx', schon vor 50 Jahren den Arbeitern gesagt
und bewiesen hatte.

In völliger Übereinstimmung mit dieser Richtigstellung der Kapitallehre zeigt sich
dann, daß, wenn wir gewisse künstliche Hemmungen beseitigen, die von unserem ver-
kehrten Bodenrecht und unserem ebenso verkehrten Geldwesen herrühren, und wir da-
durch erst unserer heutigen Wirtschaftsordnung zur vollen Entfaltung ihres urgesunden
Grundgedankens verhelfen, die Arbeiter es ganz in der Hand haben, durch ihre Arbeit
die Marktverhältnisse in kürzester Zeit (10 - 20 Jahre) für das Kapital so zu gestalten,
daß der Mehrwert restlos verschwindet und die Produktionsmittel die Kapitaleigenschaft ein-
büßen. Das Privateigentum an den Arbeitsmitteln bietet dann keinen anderen Vorteil
mehr als den, den etwa der Besitzer einer Sparbüchse von seinem Eigentum hat. Diese
wirft ihm auch keinen Mehrwert oder Zins ab, doch kann er den Inhalt nach und nach
aufzehren. Die dann in den Arbeitsmitteln angelegten Ersparnisse oder sonstigen Gelder
würden den Eigentümern nach Maßgabe der mit dem natürlichen Zerfall oder Verbrauch
des Produktionsmittels (Haus, Schiff, Fabrik) schritthaltenden jährlichen Abschreibung
zum persönlichen Verbrauch zur Verfügung stehen. Durch weiter nichts als durch un-
gehemmte, fleißige, von den neuzeitlichen Produktionsmitteln unterstützte Arbeit würde
der große Wau-Wau, das angestaunte und gefürchtete Kapital zur harmlosen Rolle ver-
urteilt werden, die die tönerne Sparbüchse heute bei den Kindern spielt, die auch noch
nie Mehrwert abgeworfen hat, und zu deren Inhalt man gelangt, indem man sie zerschlägt.

In diesem 1. und 2. Teil, die vom Boden handeln, wird gezeigt, wie man ohne Kom-
munismus mehrwertfreie Landwirtschaft und ebensolche Bau- und Bergwerksindustrie
betreiben kann. Im weiteren Teil, der die neue Theorie des Kapitals enthält, wird das
Rätsel gelöst, wie man ohne Verstaatlichung der übrigen Produktionsmittel den Mehr-
wert vollends aus unserer Wirtschaftsordnung beseitigen, das Recht auf den vollen
Arbeitsertrag schaffen kann.

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1.2. Was ist der volle Arbeitsertrag?

Als Arbeiter im Sinne dieser Abhandlung gilt jeder, der vom Ertrag seiner Arbeit
lebt. Bauern, Handwerker, Lohnarbeiter, Künstler, Geistliche, Soldaten, Offiziere,
Könige sind Arbeiter in unserem Sinne. Einen Gegensatz zu all diesen Arbeitern bilden
in unserer Volkswirtschaft einzig und allein die Rentner, denn ihr Einkommen fließt
ihnen vollkommen unabhängig von jeder Arbeit zu.

Wir unterscheiden: Arbeitserzeugnis, Arbeitserlös, und Arbeitsertrag. Das Arbeits-
erzeugnis ist das, was aus der Arbeit hervorgeht. Der Arbeitserlös ist das Geld, das der
Verkauf des Arbeitserzeugnisses oder der Lohnvertrag einbringt. Der Arbeitsertrag ist
das, was man mit dem Arbeitserlös kaufen und an den Ort des Verbrauchs schaffen kann.

Die Bezeichnungen: Lohn, Honorar, Gehalt an Stelle von Arbeitserlös wendet man
an, wenn das Arbeitserzeugnis nicht gegenständlicher Natur ist, wie etwa das Straßen-
kehren, das Dichten, das Regieren. Ist das Arbeitserzeugnis greifbar, wie ein Stuhl, und
zugleich Eigentum des Arbeiters, so spricht man nicht mehr von Lohn und Honorar,
sondern vom Preis des verkauften Stuhles. Bei all diesen Bezeichnungen handelt es sich
immer um dasselbe Ding, um den Gelderlös der verrichteten Arbeit.

Der Unternehmergewinn und der Handelsprofit sind, sofern man die in ihnen meistens
enthaltenen Kapitalzinsen oder Grundrenten in Abzug bringt, ebenfalls als Arbeitserlös
anzusprechen. Der Direktor einer Bergwerks-Aktiengesellschaft bezieht sein Gehalt aus-
schließlich für die von ihm geleistete Arbeit. Ist der Direktor gleichzeitig Aktionär, so
erhöhen sich seine Einnahmen um den Betrag der Dividenden. Er ist dann Arbeiter und
Rentner in einer Person. Meistens besteht das Einkommen der Bauern, Kaufleute und
Unternehmer aus Arbeitserlös und Renten (bzw. Zinsen). Ein Bauer, der mit geliehenem
Kapital auf gepachtetem Boden arbeitet, lebt ausschließlich vom Ertrag seiner Arbeit.
Was nach Zahlung von Pachten und Zinsen vom Arbeitserzeugnis übrigbleibt, ist auf
seine Tätigkeit zurückzuführen und unterliegt den allgemeinen Gesetzen, die den Lohn
bestimmen.

Zwischen dem Arbeitserzeugnis (oder der Leistung) und dem Arbeitsertrag liegen die
verschiedenen Handelsverträge, die wir täglich beim Einkauf der Waren abschließen.
Von diesen Verträgen wird der Arbeitsertrag stark beeinflußt. Täglich kommt es vor, daß
Leute, die die gleichen Arbeitserzeugnisse zu Markt führen, dennoch ungleich große
Arbeitserträge heimbringen. Das liegt daran, daß diese Leute als Arbeiter wohl gleich-
wertig sind, nicht aber als Händler. Die einen verstehen es besser, ihre Erzeugnisse zu
guten Preisen zu verkaufen und beim Einkauf der Bedarfsgegenstände die Spreu von den
Körnern zu sondern. Bei den für den Markt verfertigten Waren gehören der Tausch, der
Handel und die hierfür nötigen Kenntnisse genau so zum Erfolg der Arbeit (Arbeits-
ertrag) wie die technischen Kunstgriffe. Der Tausch des Erzeugnisses ist als Schluß-
handlung der Arbeit zu betrachten. Insofern ist jeder Arbeiter auch Händler.

Hätten die Gegenstände des Arbeitserzeugnisses und des Arbeitsertrages eine gemein-
same Eigenschaft, mit der sie sich vergleichen und messen ließen, so könnte der Handel,
der das Arbeitserzeugnis in Arbeitsertrag verwandeln soll, wegfallen. Sofern man dann
nur richtig messen, zählen oder wägen würde, müßte der Arbeitsertrag immer ohne
weiteres gleich dem Arbeitserzeugnis sein (abzüglich Zins oder Rente), und den Beweis,
daß eine Übervorteilung nicht stattgefunden hat, könnte man unmittelbar an den Gegen-
ständen des Arbeitsertrages liefern, genau wie man zu Hause auf der Waage nachwägen
kann, ob die Waage des Apothekers richtig wiegt oder nicht. Solche gemeinsame Eigen-
schaft fehlt jedoch den Waren. Stets wird der Tausch durch den Handel bewerkstelligt,
niemals durch den Gebrauch irgendeines Maßes. Auch der Gebrauch des Geldes ent-
hebt uns nicht der Notwendigkeit, den Tausch durch den Handel zu vollziehen. Der
Ausdruck "Wertmesser", den man noch manchmal in rückständigen volkswirtschaft-
lichen Schriften auf das Geld anwendet, ist irreführend. Keine einzige Eigenschaft eines
Kanarienvogels, einer Pille, eines Apfels läßt sich mit einem Geldstück messen.

Darum müssen wir es aber als eine Unmöglichkeit bezeichnen, mit einem unmittel-
baren Vergleich zwischen Arbeitserzeugnis und Arbeitsertrag eine Klage auf Grund des
Rechtes auf den vollen Arbeitsertrag rechtlich zu begründen. Das Recht auf den vollen
Arbeitsertrag, sofern darunter das Recht des einzelnen auf seinen vollen Arbeitsertrag
gemeint ist, müssen wir sogar geradezu als Hirngespinst bezeichnen.

Ganz anders verhalten sich jedoch die Dinge in bezug auf den gemeinsamen vollen Arbeits-
ertrag. Dieser verlangt nur, daß die Arbeitserzeugnisse restlos unter die Arbeiter verteilt
werden. Es dürfen keine Arbeitserzeugnisse an Rentner für Zinsen und Renten abgegeben
werden. Das ist die einzige Bedingung, die die Verwirklichung des Rechtes auf den gemein-
samen, vollen Arbeitsertrag stellt.

Das Recht auf den gemeinsamen, vollen Arbeitsertrag verlangt von uns nicht, daß wir
uns noch um den Arbeitsertrag des einzelnen Arbeiters kümmern. Was der eine Arbeiter
heute weniger erhält, empfängt der andere mehr. Die Verteilung unter die Arbeiter
geschieht nach wie vor nach den Gesetzen des Wettbewerbs, in der Regel so, daß der
Wettbewerb um so schärfer, der persönliche Arbeitsertrag um so geringer ist, je leichter
und einfacher die Arbeit ist. Diejenigen Arbeiter, die die höchste Umsicht bei der Arbeit
brauchen, sind dem Wettbewerb der Massen am wirksamsten entzogen und können
darum für ihre Leistungen die höchsten Preise erzielen. Manchmal ersetzt auch einfach
körperliche Veranlagung (bei Sängern z. B.) den Scharfsinn bei der Ausschaltung des
Massenwettbewerbs. Wohl dem, der bei seinen Leistungen den Wettbewerb der anderen
nicht zu fürchten braucht.

Die Verwirklichung des Rechtes auf den vollen Arbeitsertrag kommt allen Einzel-
arbeitserträgnissen in einem gleichmäßigen, nach Prozenten bestimmten Aufschlag auf
die heutigen Arbeitserträgnisse zustatten. Die Arbeitserträge werden vielleicht verdoppelt,
aber nicht geebnet. Das Gleichmachen der Arbeitserträgnisse ist Sache der Kommunisten.
Hier aber handelt es sich um das Recht auf den vollen, durch den Wettbewerb, den
Wettkampf zugemessenen Arbeitsertrag. Zwar werden als Nebenwirkung der Neuerun-
gen, die das Recht auf den gemeinsamen vollen Arbeitsertrag verwirklichen sollen, die
heutigen, oft ungeheuren Unterschiede in den Einzelarbeitserträgnissen, namentlich im
Handel, auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt werden, doch handelt es sich hier nur
um eine Nebenwirkung. Zu dem Rechte, das wir verwirklichen wollen, gehört aber
solches Gleichmachen, wie gesagt, nicht. Demnach werden fleißige, tüchtige, umsichtige
Arbeiter einen ihrer größeren Arbeitsleistung genau entsprechend größeren Arbeits-
ertrag heimbringen. Dazu kommt die allgemeine Hebung des Lohnes durch den Fort-
fall des arbeitlosen Einkommens.

Übersicht über das bisher Gesagte :


1.3. Der Abzug am Arbeitsertrag durch die Grundrente

Der Grundbesitzer hat es in der Hand, seinen Boden bebauen zu lassen oder es nicht
zu tun. Die Erhaltung seines Besitzes ist von der Bebauung unabhängig. Der Boden
verdirbt nicht unter der Brache, im Gegenteil, er wird dadurch besser; bot doch die
Brache unter der Dreifelderwirtschaft die einzige Möglichkeit, den erschöpften Boden
wieder fruchtbar zu machen.

Ein Grundbesitzer hat also gar keine Ursache, seinen Besitz (Acker, Bauplatz, Erz-
und Kohlenlager, Wasserkraft, Wald usw.) anderen ohne Entgelt zur Benutzung zu
überlassen. Wird dem Grundbesitzer für solche Benutzung keine Vergütung (Pachtzins)
angeboten, so läßt er den Boden brach. Er ist vollständig Herr über seinen Besitz.

Darum wird auch jeder, der Boden braucht und sich an die Grundbesitzer wendet,
sich regelmäßig und selbstverständlich zu einer Leistung (Pachtzins) bequemen müssen.
Und wenn wir die Erdoberfläche und ihre Fruchtbarkeit vervielfältigten -, es würde
doch keinem Grundbesitzer einfallen, ohne Entgelt den Boden anderen zu überlassen.
Im äußersten Fall kann er seine Besitzung in Jagdgründe verwandeln oder als Park be-
nutzen. Der Zins ist eine selbstverständliche Voraussetzung jeder Pachtung, weil der
Druck des Wettbewerbs im Angebot von Pachtland niemals bis zur Unentgeltlichkeit
des Bodens reichen kann.

Wieviel wird nun der Grundbesitzer fordern können? Wenn die ganze Erdoberfläche
für die Ernährung der Menschen nötig wäre, wenn in der Nähe und Ferne überhaupt
kein freies Land mehr zu finden, die gesamte Erde in Besitz und Bebauung genommen,
und auch durch Anstellung von mehr Arbeitern, durch sogenannte dichte oder Spar-
landkultur kein Mehr an Erzeugnissen zu erzielen wäre, dann würde die Abhängigkeit
der Besitzlosen von ihren Grundherren eine ebenso unbedingte sein, wie zur Zeit der
Leibeigenschaft, und dementsprechend würden auch die Grundbesitzer ihre Forderun-
gen bis zur Grenze des überhaupt Erreichbaren hinaufschrauben, d. h., sie würden das
volle Arbeitserzeugnis, die volle Ernte für sich beanspruchen und davon dem Arbeiter,
wie einem gemeinen Sklaven, so viel abtreten, wie zu seiner Erhaltung und Fortpflanzung
nötig ist. In diesem Falle wäre die Voraussetzung erfüllt für das unbedingte Walten des
sogenannten "ehernen Lohngesetzes". Der Bauer wäre auf Gnade und Ungnade den Grund-
besitzern ausgeliefert, und der Pachtzins wäre gleich dem Ertrag des Ackers, abzüglich
der Ernährungskosten für den Bauern und die Zugtiere und abzüglich des Kapitalzinses.

Diese unentbehrliche Voraussetzung für den ehernen Lohn trifft jedoch nicht zu,
denn die Erde ist größer, sogar sehr viel größer und fruchtbarer, als zur Erhaltung ihrer
heutigen Bewohner nötig ist. Sogar bei der jetzigen Sparhand-Bewirtschaftung (1) ist
sicherlich kaum ein Drittel der Fläche ausgenutzt, das übrige ist brach und vielfach
herrenlos. Ginge man überall zur Sparlandbebaung (2) über, so würde vielleicht ein
Zehntel der Erdoberfläche schon genügen, um die Menschheit mit dem Maß von Lebens-
mitteln zu versorgen, das den Arbeitern heute durchschnittlich zur Verfügung steht.
Neun Zehntel der Erdoberfläche könnten in diesem Falle brachliegen. (Was allerdings
nicht bedeuten soll, daß man danach verfahren würde. Wenn jeder sich satt essen will,
und sich nicht mit Kartoffeln begnügt, wenn jeder ein Reitpferd halten will, einen Hof
mit Pfauen, Tauben; wenn er einen Rosengarten, einen Teich zum Baden haben will,
dann könnte unter Umständen die Erde noch zu klein sein.)

Die Sparlandbebauung (3) umfaßt: Entsumpfung, Berieselung, Bodenmischung, Ri-
golen, Sprengung von Felsen, Mergelung, Anwendung künstlicher Düngemittel, Wahl
der Kulturpflanzen, Veredelung der Pflanzen und Tiere, Vernichtung von Schäd-
lingen bei Obstbäumen, Weinbergen; Verfolgung der Wanderheuschrecken, Ersparnis
an Arbeitstieren durch Eisenbahnen, Kanäle, Kraftwagen, bessere Ausnutzung der
Futterstoffe durch Austausch; Einschränkung der Schafzucht durch Baumwollanbau;
Vegetarismus usw. usw.

Durch völligen Mangel an Boden ist also heute niemand gezwungen, sich an die Grund-
besitzer zu wenden, und weil dieser Zwang fehlt (aber nur darum), ist auch die Ab-
hängigkeit der Grundbesitzlosen vom Grundbesitzer begrenzt. Nur haben die Grund-
besitzer das Beste des Bodens in Besitz, und in der Nähe wenigstens sind nur solche
Striche noch herrenlos, deren Urbarmachung sehr viel Arbeit kostet. Auch fordert die
Sparlandbebauung beträchtlich mehr Mühe, und nicht jedermanns Sache ist es, aus-
zuwandern, um die herrenlosen Länder in der Wildnis zu besiedeln, ganz abgesehen
davon, daß die Auswanderung Geld kostet und daß die Erzeugnisse jener Ländereien
nur mit großen Unkosten an Fracht und Zoll auf den Markt gebracht werden können.

Das alles weiß der Bauer, das alles weiß aber auch der Grundherr. Ehe also der Bauer
sich zur Auswanderung entschließt, oder ehe er das in der Nähe liegende Moor ent-
sumpft und urbar macht, ehe er zur Gartenwirtschaft übergeht, fragt er den Grundherrn,
was dieser an Pachtzins für seinen Acker fordern würde. Und ehe der Grundherr diese
Frage beantwortet, überlegt er und berechnet den Unterschied zwischen dem Ertrag
der Arbeit auf seinem Acker und dem Ertrag (4) der Arbeit auf Ödland, Gartenland und
herrenlosem Lande in Afrika, Amerika, Asien und Australien. Denn diesen Unterschied
will er für sich haben, den kann er als Pacht für seinen Acker fordern. Aller Regel nach wird
jedoch nicht viel gerechnet. Man geht hier vielmehr erfahrungsmäßig vor. Irgendein
übermütiger Bursche wandert aus, und wenn er günstig berichtet, folgen andere. Da-
durch geht in der Heimat das Angebot von Arbeitskräften zurück, und die Folge ist
eine allgemeine Erhöhung der Lohnsätze. Dauert die Abwanderung an, so steigt der
Lohn bis zu einem Punkte, wo der Auswanderer wieder im Zweifel ist, ob er bleiben
oder ziehen soll. Dieser Punkt bedeutet den Ausgleich in den Arbeitserträgen hier und
drüben. Manchmal kommt es auch vor, daß der Auswanderer über sein Tun sich Rechen-
schaft geben will, und es mag darum angebracht sein, sich einmal eine solche Rechnung
anzusehen:

1. Rechnung des Auswanderers:

Reisegeld für sich und seine Familie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1000 M.
Unfall- und Lebensversicherung während der Reise . . . . . . . . . . . . . . . 200 "
Krankenversicherung für die Eingewöhnung, d. h. die Summe, welche
die Krankenversicherung für die besondere Gefahr des Klimawechsels
berechnen würde. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 "
Besitznahme, Abgrenzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600 "
An Betriebskapital wird die gleiche Summe vorausgesetzt, die der Bauer
in Deutschland braucht; es ist also nicht nötig, diese hier anzuführen-

Kosten der Ansiedlung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2000 M.

Diese Kosten des Auswanderers, die der Pächter in Deutschland spart, werden dem
Betriebsgeld zugerechnet, dessen Zinsen als Betriebsunkosten verrechnet werden:

5% von 2000 M.= . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 M.

Nehmen wir nun an, daß der Ansiedler mit gleicher Arbeit dieselben Er-
zeugnisse hervorbringt wie auf dem heimischen Boden, dessen Wett-
bewerb hier in Betracht steht, so muß berücksichtigt werden, daß es der
Bauer, wie jeder Arbeiter, gar nicht auf die Erzeugnisse selbst abgesehen
hat, sondern auf das, was er mit seinen Erzeugnissen an Gebrauchs-
gütern eintauschen kann, also auf den Arbeitsertrag. Dieser geht ihn
allein an; um sich diesen zu beschaffen, arbeitet er. Der Ansiedler muß
also seine Erzeugnisse auf den Markt bringen, und den Gelderlös muß
er wieder in Waren umsetzen und diese nach Hause bringen.

Der Markt für diesen Austausch der Erzeugnisse ist in der Regel weit
ab; nehmen wir an, es wäre Deutschland, wo ja große Massen land-
wirtschaftlicher Erzeugnisse eingeführt werden müssen, so hat der Aus-
wanderer zu zahlen:

Fracht für Fuhrwerk, Bahn, Seeschiff und Kahn . . . . . . . . . . . . . . 200 "
Einfuhrzoll in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400 "
Fracht für Kahn, Seeschiff, Bahn und Fuhrwerk auf die eingetauschten
Gebrauchsgüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
Zol1 darauf bei der Einfuhr in seiner neuen Heimat . . . . . . . . . . . . . 100

Insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1000 M.

Die gewöhnlich auf dem Handelsweg erfolgende Umwandlung des Arbeitserzeug-
nisses in Arbeitsertrag kostet dem Auswanderer nach obiger Rechnung an Fracht, Zoll
und Handelsunkosten die Summe von M. 1000,- , die der Bebauer deutschen Bodens
spart. Wenn letzterer also für einen Acker, der das gleiche Arbeitserzeugnis verspricht
wie die Heimstätte des Auswanderers, M. 1000,- an Pacht zahlt, so steht sein Arbeits-
ertrag auf gleicher Höhe mit dem des Auswanderers.

Der gleiche wirtschaftliche Unterschied zugunsten des obigen im Wettbewerb
stehenden Ackers ergibt sich, wenn Ödland in Deutschland urbar gemacht werden
soll, nur treten hier an Stelle der Fracht- und Zollkosten die Zinsen für das in der
Urbarmachung aufgewendete Kapital (Entwässerung des Moores, Mischung der ver-
schiedenen Bodenschichten, Entsäuerung mit Kalk und Düngung). Bei der Sparland-
bebauung treten an die Stelle von Zinsen und Frachten höhere Anbaukosten.

Der Pachtzins wirkt also in der Richtung, den Arbeitsertrag (nicht das Arbeitserzeug-
nis) überall auf die gleiche Höhe herabzusetzen. Das, was der altgepflegte heimische
Boden landwirtschaftlich vor der Lüneburger Heide und, der Marktlage nach, vor dem
herrenlosen Land in Kanada voraus hat, das beansprucht der Grundherr restlos für sich,
als Grundrente, oder beim Verkauf des Bodens in kapitalisierter Form als Preis. Alle
Unterschiede des Bodens in bezug auf Fruchtbarkeit, Klima, Marktnähe, Zölle, Frachten
usw. werden durch die Grundrente ausgeglichen. (Man beachte, daß ich die Arbeits-
löhne hier nicht anführe; es geschieht mit Bedacht.)

Die Grundrente verwandelt in wirtschaftlicher Beziehung den Erdball in eine für den
Pächter, Unternehmer, Kapitalisten (soweit er nicht Bodenbesitzer ist) durchaus gleich-
artige, eintönige Masse. So sagt Flürscheim: "Wie alle Unebenheiten des Meeresbodens
durch das Wasser zu einer glatten Fläche umgewandelt werden, so ebnet die Rente
den Boden." Und zwar setzt sie (und das ist das Merkwürdige) den Ertrag der Arbeit
für alle Bebauer des Bodens gleichmäßig auf den Ertrag herab, den man vom Ödland
in der Heimat oder vom herrenlosen Boden in der fernen Wildnis erwarten kann. Die
Begriffe fruchtbar, unfruchtbar, lehmig, sandig, sumpfig, mager, fett, gut und schlecht
gelegen, werden durch die Grundrente in wirtschaftlicher Beziehung wesenlos. Die
Grundrente macht es für alle Arbeiter völlig gleichgültig, ob sie Heideland in der Eifel,
Gartenboden in Berlin oder Weinberge am Rhein bearbeiten.


(1 )Sparhandbebauung (extensive Kultur),.wo man mit der Arbeit spart.

(2) Sparlandbebauung (intensive Kultur), wo man mit dem Boden spart.

(3) Die Sparhandbebauung braucht viel Boden, die Sparlandbebauung viele Arbeiter.

(4) Man beachte hier wohl den Unterschied zwischen Arbeitserzeugnis und Arbeitsertrag.
Oft kommt es vor, daß das Arbeitserzeugnis (die Erntemenge) des Auswanderers zehnmal
größer ist, ohne daß sein Arbeitsertrag sich bessert.

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1.4. Abhängigkeit des Lohnes und der Grundrente von den Frachtsätzen

Vom Arbeitsertrag auf Frei-, Öd-, Sumpf- und Heideland hängt es ab, wieviel der Grund-
besitzer an Lohn zahlen muß, wieviel er an Pacht erheben kann. So viel, wie der Arbeits-
ertrag auf Freiland beträgt, so viel verlangt selbstverständlich der Knecht als Lohn, da
es ihm ja frei steht, Freiland (diesen Begriff werden wir noch näher bestimmen) in Besitz
und Arbeit zu nehmen. Dabei ist es durchaus nicht nötig, daß jeder Knecht bei den
Lohnverhandlungen mit der Auswanderung droht. Familienvätern z. B., die mit Kindern
gesegnet sind, würde eine solche Drohung nicht viel einbringen, insofern als der Grund-
besitzer ja weiß, daß der Drohung die Tat nicht folgen wird. Für die genannte Wirkung
genügt es vollkommen, daß durch die Auswanderung der Jugend ein allgemeiner Mangel
an Arbeitskräften entsteht. Der durch die Auswanderung hervorgerufene Arbeitermangel
steift dem durch Familienrücksichten oder sonstwie festgehaltenen Arbeiter bei den
Lohnverhandlungen ebenso den Rücken, wie es eine bereits gelöste Schiffskarte tun
könnte. (1)

Soviel aber, wie der Arbeitsertrag der Freiländer und des Lohnarbeiters beträgt, muß
auch dem Pächter nach Abzug der Pacht und des Zinses des von ihm benötigten Kapitals
übrigbleiben. So wird also auch die Pacht vom Arbeitsertrag auf Freiland bestimmt.
Mehr als diesen Freilandsarbeitsertrag braucht der Grundbesitzer bei der Pachtbemessung
nicht übrig zu lassen, mit weniger braucht sich der Pächter nicht zu begnügen.

Schwankt der Arbeitsertrag auf Freiland, so überträgt sich die Schwankung auch auf
den Lohn und die Pacht.

Zu den Umständen, die den Arbeitsertrag auf Freiland beeinflussen, müssen wir in
erster Linie die Entfernung rechnen zwischen dem herrenlosen Boden und dem Orte,
wo die Erzeugnisse verbraucht, die eingetauschten Gebrauchsgegenstände erzeugt oder
von allen Teilen der Welt zusammengebracht werden. Wie wichtig die Entfernung ist,
sehen wir am besten am Preisunterschied zwischen einem Acker in der Nähe der Stadt
und einem gleich guten weit ab vom Markte. Worin liegt der Preisunterschied begründet?
In der Entfernung.

Handelt es sich z. B. um die kanadische Weizengegend, wo noch heute gutes Heim-
stättenland zur freien Verfügung steht, so muß das Getreide zuerst vom Felde mittels
Fuhrwerks auf grundlosen Straßen nach der mehr oder weniger entfernten Bahn gebracht
werden, die es nach Duluth befördert, wo die Umladung auf Binnenschiffe stattfindet.
Diese bringen das Getreide nach Montreal, wo eine neue Umladung auf Seeschiffe statt-
findet. Von hier geht die Reise nach Europa, etwa nach Rotterdam, wo wieder eine Um-
ladung auf Rheinschiffe nach Mannheim, und von hier auf Bahnwagen nötig wird, um den
Markt (Stuttgart, Straßburg, Zürich usw.) zu erreichen, wo es nach der Verzollung zu
denselben Preisen verkauft werden muß, wie die an Ort und Stelle gewachsene Frucht.
Es ist eine lange Reise, und sie kostet viel Geld, aber das, was nun von dem Marktpreis
nach Abzug von Zöllen, Fracht, Versicherung, Maklergebühren, Stempel, Zinsen des
Geldvorschusses, Säcken usw. usw. übrigbleibt, das ist erst der Arbeitserlös, mit dem den
Ansiedlern in der Einöde von Sascachevan aber nicht gedient wäre. Dieser Gelderlös muß
nun in Gebrauchsgegenstände umgesetzt werden - Salz, Zucker, Tuch, Waffen, Ma-
schinen, Bücher, Kaffee, Möbel usw. usw., und erst, nachdem alle diese Gegenstände
glücklich im Hause des Ansiedlers eingetroffen und die Frachtkosten bezahlt sind, kann
der Arbeiter sagen, das ist mein Arbeitsertrag nebst Zins meines Kapitals. (Hat sich der
Arbeiter das nötige Geld zur Auswanderung und Ansiedlung geborgt, so muß er vom
Arbeitserzeugnis auch noch den Zins dieses Geldes abziehen. Dasselbe muß er tun, wenn
er mit eigenem Kapital arbeitet.)

Wie sehr nun dieser Arbeitsertrag von den Frachtsätzen abhängig sein muß, geht aus
obiger Darstellung klar hervor.

Diese Frachtsätze sind andauernd herabgegangen, wie folgende Angaben zeigen:

Frachtkosten für 1000 kg Getreide von Chicago nach Liverpool:
1873 = M. 67,-
1880 = M. 41,-
1884 = M. 24,- (2)

Das sind also schon von Chicago bis Liverpool 43 M. Frachtersparnis für jede Tonne
Weizen, 1/6 des damaligen, 1/4 des jetzigen Preises. Aber die Strecke Chicago-Liverpool
ist nur eine Teilstrecke der Reise Sascachevan-Mannheim, also sind obige 43 M. auch
nur ein Teil der wirklichen Frachtersparnis.

Diese Ersparnis kommt aber auch der Rückfracht zustatten. Das Getreide war das
Arbeitserzeugnis, die 240 M. für die Weizentonne waren der Arbeitserlös und die Rück-
fracht umfaßt die Gegenstände des Arbeitsertrages auf den es dem Ansiedler bei der
Weizenerzeugung eigentlich ankommt. Man muß sich nämlich klar sein, daß die Arbeiter
in Deutschland, die kanadischen Weizen essen, diesen immer mit ihren Erzeugnissen
bezahlen müssen, die sie unmittelbar oder mittelbar nach Kanada schicken, für die darum
ebenfalls Fracht zu zahlen ist. So verdoppelt sich also die Ersparnis an der Frachtver-
billigung und hebt sich der Arbeitsertrag des Ansiedlers auf Freiland, der den allgemeinen
Arbeitslohn in Deutschland unmittelbar bestimmt.

Nun wäre es aber dennoch falsch, wenn man annehmen wollte, daß eine Frachterspar-
nis von etwa 200 M. sich für den Ansiedler in einen dieser Summe genau entsprechenden
höheren Arbeitsertrag umsetzen muß. In Wirklichkeit wird der Arbeitsertrag nur etwa
um die Hälfte der Frachtersparnis steigen, und das verhält sich so: der steigende Arbeits-
ertrag des Freiländers hebt den Lohn der landwirtschaftlichen Arbeiter in Deutschland.
Warum, ist gesagt. Der steigende Lohn des Landarbeiters und des Freiländers lockt diesem
Erwerbszweig Arbeiter aus der Industrie zu. Das bestehende Verhältnis in der Erzeugung
landwirtschaftlicher und industrieller Güter und damit auch ihr Tauschverhältnis wird
gestört. Der Ansiedler muß für die Gegenstände seines Arbeitsertrages (Industrieerzeug-
nisse) höhere Preise zahlen. Die Menge dieser Industrieerzeugnisse (Arbeitsertrag)
wächst also nicht im Verhältnis zu dem um die Frachtersparnis erhöhten Arbeitserlös.
Den Unterschied nehmen nach den Gesetzen des freien Wettbewerbs die Industriearbeiter
vorweg. Es geht also hier zu wie dort, wo eine neue Technik die Erzeugungskosten der Waren
vermindert (Dampfmaschine z. B.). Erzeuger und Verbraucher teilen sich in den Gewinn.

Auch hier wieder wird es sich lohnen, einmal zahlenmäßig den Einfluß zu erfassen,
den eine Frachtkostenveränderung auf den Arbeitsertrag des Freiländers, auf die Grund-
rente und auf den allgemeinen Arbeitslohn ausübt:

I. Der Arbeitsertrag eines Freilandbauers in Kanada bei einem Frachtsatz von M. 67,-
(v. Jahre 1873):

Arbeitserzeugnis: 10 t Weizen nach Mannheim verladen und dort zu 250 M.
verkauft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2500 M.
ab 10 mal 67 an Fracht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 670 M.
Arbeitserlös. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1830 M.

Dieser Arbeitserlös (Geld) wird in Deutschland zum Ankauf von Gebrauchs-
gütern benutzt, die, nach Kanada verschifft, die gleichen Unkosten an
Verpackung, Fracht, Zöllen, Bruch usw. verursachen mögen, wie der
Weizen auf der Heimreise. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 670 M.
Arbeitsertrag im Hause des Ansiedlers. . . . . . . . . . . . . . . . . . 1160 M.

II. Derselbe im Jabre 1884 bei einem Frachtsatz von 24 M:

Arbeitserzeugnis: 10 t Weizen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2500 M.
ab 10 mal 24 an Fracht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 M.
Arbeitserlös. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2260 M.

Dieser Arbeitserlös, der um 430 M. größer ist als bei I, soll nun in Arbeits-
ertrag umgewandelt werden, d. h. in gewerbliche Erzeugnisse, deren
Tauschverhältnis zu den landwirtschaftlichen Erzeugnissen sich (aus den
angegebenen Gründen) gehoben hat, und zwar (immer schematisch) um
die Hälfte des Mehrerlöses von 430 M., also um 215 M. Daher bleibt der
Arbeitsertrag, nach den Preisen von I gemessen, um 215 M. gegen den
Arbeitserlös zurück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215 M.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2045 M.

Hiervon geht nun noch die Rückfracht ab, die wir höher bemessen müssen,
weil die Frachtgüter um den Betrag der Frachtersparnis angewachsen sind,
statt 240 M. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245 M.
Arbeitsertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 800 M.

Ist nun infolge der Frachtkosten-Ermäßigung der Arbeitsertrag des Freilandbauers von
1160 M. auf 1800 M. gestiegen, so erhöhen sich damit auch von selbst die Lohnforderun-
gen der deutschen Landarbeiter, und ebenso verlangen auch die Pächter vom Produkt
ihrer Arbeit einen größeren Anteil für sich. In demselben Verhältnis gehen auch die
Grundrentenzurück.

War in Deutschland der Preis von 10 t Weizen . . . . . . . . . . . 2500 M.
und betrugen die Lohnausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1160 M.
so warfen 10 t Land (3) an Pachtzins oder Grundrente ab. . . . 1340 M.

Steigen die Lohnforderungen auf 1800 M., so fällt die Grundrente auf 700 M., nämlich
1340 ab 640 Lohnerhöhung.

Also das, was der Freilandbauer an Frachten zahlen muß, das geht von seinem Arbeits-
ertrag ab, das kann in Deutschland der Grundbesitzer als Pachtzins fordern, den Arbeitern
vom Arbeitserzeugnis als Grundrente abziehen. Die Frachtausgaben des Freilandbauers
sind die Einnahmen des Grundbesitzers.


(1) Wie stark der Lohn unter dem Einfluß der Auawanderer und Wanderarbeiter stehen
muß, ersieht man aus folgenden Zeilen, die einer Rede Wilsons vom 20. Mai 1918 ent-
nommen sind. (N. Z. Z. Nr. 661): "Als der Kriegsminister in Italien weilte, wurden ihm
von einem Mitgliede der italienischen Regierung die mannigfachen Gründe genannt, aus
denen sich Italien den Vereinigten Staaten nahe verbunden fühlt. Der italienische Minister
bemerkte dann folgendes:
"Wenn Sie eine interessante Erfahrung machen wollen, so begeben Sie sich in irgend-
einen Truppenzug und fragen die Soldaten auf englisch, wie mancher von ihnen in
Amerika gewesen sei. Das weitere werden Sie sehen."
Unser Kriegsminister stieg in der Tat in einen Truppenzug und fragte die Leute, wie viele
von ihnen schon in Amerika gewesen seien. Es scheint, daß über die Hälfte der Mann-
schaften aufstand."
Die italienischen Grundrentner hatten also die Leute nach Amerika, und die ameri-
kanischen Grundrentner hatten sie wieder nach Hause getrieben. Weil es ihnen in Amerika
ebenso schlecht ging, wie in der Heimat - darum wanderten diese armen Teufel ruhelos
hin und her.
Wilson fügte obigem bei: "Ein Teil von amerikanischen Herzen war in dieser italieni-
schen Armee!" - Wir wissen es besser: Fluchend verließen die Wanderarbeiter ihre
Heimat, und fluchend verließen sie Amerika.

(2) Mulhall, Dictionary of Statistics.

(3) Dänisches Ackermaß. Bedeutet so viel Land wie nötig um eine Tonne Getreide zu
ernten. Eine Tonne Land bedeutet also je nach Güte des Bodens eine größere oder kleinere
Fläche Land.

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1.5. Einfluß der Lebensverhältnisse auf Lohn und Rente

Die Kosten der Bahn- und Seeverladung sind natürlich nicht die einzigen Einflüsse,
denen der Arbeitsertrag des Freiländers und der von diesem abhängige Lohn des deut-
schen Landarbeiters unterworfen sind. Zunächst müssen wir bemerken, daß der Mensch
nicht allein von und für seinen Arbeitsertrag lebt, daß dieser nicht allein entscheidend
bei der Frage der Auswanderung ist. Die staatlichen und bürgerlichen Verhältnisse des
Landes, das der Auswanderer verläßt, und des Landes, das er aufsucht, greifen oft stark
und bestimmend ein; mancher Mann begnügt sich zu Hause mit einem geringeren Arbeits-
ertrag und erblickt den Ausgleich im Besitz des Lorbeerkranzes, den er als Kaninchen-
züchter davongetragen hat, oder im Gesang der Buchfinken, der nach seiner Meinung
nirgends so schön sein kann wie in seiner Heimat. Aber gerade diese (und viele andere)
anziehenden oder auch abstoßenden Kräfte unterliegen einem ständigen Wandel, fördern
oder hemmen die Auswanderung. Von Rußland z. B. wandern viele deutsche Bauern
wieder aus, nicht in der Hoffnung eines höheren Arbeitsertrages, sondern weil ihnen die
Zustände nicht mehr ganz zusagen. Das alles hemmt den Ausgleich zwischen dem rein
sachlichen Arbeitsertrag des Auswanderers und dem des zurückbleibenden Landarbeiters.
Nehmen wir einmal an, wir beschlössen, in Deutschland den Arbeitern das Leben freund-
licher zu gestalten, wozu uns z. B. das Verbot von Rauschgetränken die Mittel liefern
würde. Abgesehen davon, daß das Alkoholverbot an sich schon das Leben der Arbeiter
und namentlich das ihrer Frauen verschönern würde, könnten wir die Milliarden, die die
Rauschgetränke dem Volke unmittelbar und namentlich mittelbar kosten, für einen kräf-
tigen Mutterschutz in Form einer monatlichen Reichszulage zu den Aufzuchtkosten jedes
Kindes verwenden. Oder auch für bessere Schulen, zahlreiche öffentliche Lesehallen,
Theaterbeihilfen, Kirchenbauten, staatliche Freikonditoreien, Volksfeste, Versammlungs-
hallen usw. Dann würde bei der Frage der Auswanderung nicht mehr allein der stoffliche
Arbeitsertrag erwogen werden, und viele Frauen würden ihre Männer zum Bleiben ver-
anlassen, viele bereits Ausgewanderte würden zurückkehren. Welche Folgen das aber
wieder auf den Lohn und auf die Grundrente haben würde, ist klar. Der Grundbesitz
würde seine Forderungen so weit erhöhen, bis die aus dem Alkoholverbot erwachsenden
Auswanderungshemmungen ausgeglichen wären. Der Kuchen, den der Staat den Frauen
in den Freikonditoreien zum besten gibt, würde von der Grundrente den Männern am
Lohne abgezogen werden.

Die Grundrente nimmt eben alle Vorteile, die Deutschland für die Arbeit, für das
geistige und gesellige Leben bietet, für sich in Anspruch, sie ist die in Kapital verwandelte
Dichtung, Kunst, Religion und Wissenschaft. Sie macht alles zu barem Gelde, den Kölner
Dom, die Bächlein der Eifel, das Gezwitscher der Vögel im Laube der Buchen. Die Grund-
rente erhebt von Thomas a Kempis, von den Reliquien Kevelaars, von Goethe und Schiller,
von der Unbestechlichkeit unserer Beamten, von unseren Zukunftsträumen, kurz, von
allem und jedem eine Steuer, die sie regelmäßig bis auf den Punkt hinaufschraubt, wo sich
der Arbeiter fragt: soll ich bleiben und zahlen - oder soll ich auswandern und alles
preisgeben? Geschenkt wird niemandem etwas. Stets befindet sich das arbeitende Volk
auf dem Goldpunkt. (Im Außenhandel derjenige Zustand in der Zahlungsbilanz, wo man
nicht weiß, ob man noch mit Wechseln oder mit barem Gold zahlen soll. Die Kosten der
Goldausfuhr sind die "Grundrenten" des Wechselmaklers). Je mehr Freude der Bürger
am Staat und Volk hat, um so höheren Preis fordert die Grundrente für diese Freude. Die
Abschiedstränen des Auswanderers sind goldene Perlen für die Grundrente. Und so
sehen wir auch oft die Grundbesitzer in den Städten damit beschäftigt, durch Verschö-
nerungsvereine und sonstige Veranstaltungen das Leben in der Stadt zu erheitern, um
erstens den Abschied schwerer, zweitens den Zuzug leichter zu machen. So können sie von
den Bauplätzen höhere Grundrenten erheben. Im Heimweh steckt die Pfahlwurzel der
Grundrente.

Lebt der deutsche Landarbeiter nicht allein von Brot, so natürlich auch der Freiländer
nicht. Der stoffliche Arbeitsertrag ist nur ein Teil von dem, was der Mensch zur Lebens-
freude braucht. Mußte der Auswanderer lange kämpfen, ehe er die heimatlichen An-
ziehungskräfte überwunden hatte, so findet er nun in seiner neuen Heimat manches Neue,
was ihn anzieht oder auch abstößt. Das Anziehende mehrt die Gründe, die ihm den
Arbeitsertrag als genügend erscheinen lassen (ähnlich wie man auch bereit ist, eine an-
genehmere Arbeit für geringeren Lohn zu verrichten), das Abstoßende mindert sie.
Wiegen die abstoßenden Umstände (Klima, Unsicherheit des Lebens und des Eigentums,
Ungeziefer usw.) schwerer als die anziehenden, so muß der Unterschied zwischen beiden
durch einen entsprechend größeren Arbeitsertrag ausgeglichen werden, falls der Ein-
gewanderte bleiben und seine zurückgebliebenen Brüder zur Nachahmung seines Bei-
spiels aufmuntern soll. Darum wird alles, was das Leben, die Zufriedenheit des Frei-
länders beeinflußt, auch unmittelbar die Zufriedenheit der deutschen Arbeiter beein-
flussen und auf ihre Lohnforderungen einwirken. Dieser Einfluß beginnt schon mit der
Reisebeschreibung. Verlief die Reise ohne Seekrankheit, war das Leben, die Kost an Bord
erträglich, so wirkt das schon sehr aufmunternd auf die Zurückgebliebenen. Berichtet der
Freiländer von der großen Freiheit, die er genießt, von der Jagd, von seinem Reitpferd,
von den großen Lachszügen und Büffelherden, von dem Verfügungsrecht über alles,
was die Natur bietet, auch wie er überall nicht mehr als Knecht und Besitzloser, sondern
als ebenbürtiger, freier Bürger angesehen und behandelt wird, so wird der Knecht zu
Hause ganz selbstverständlich bei den Lohnverhandlungen den Kopf höher halten, als
wenn sein Bruder nur von Indianereinfällen, von Klapperschlangen, von Ungeziefer und
harter Arbeit zu erzählen weiß.

Das wissen auch die Grundherren, und läuft einmal solch ein Jammerbrief ein, so wird
er natürlich nach allen Regeln der Kunst ausgeschlachtet. In allen Blättern wird er ver-
öffentlicht, während den Zeitungen unter Anwendung von Drohmitteln Auftrag gegeben
wird, erfreuliche, aufmunternde Berichte der Ausgewanderten mit größtem Fleiß tot-
zuschweigen. Derselbe Verein, der die Heimat verschönern, ihre Anziehungskraft stärken
soll, hat auch die Aufgabe, das Freiland nach Möglichkeit herabzusetzen. Jeder Schlangen-
biß, Indianerskalp, Heuschreckenschwarm, jedes Schiffsunglück verwandelt sich, indem
dadurch der Arbeiter bescheidener gemacht, die Auswanderungslust vermindert wird,
in Grundrente, in Bargeld für die Grundherren. Und umgekehrt natürlich.

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1.6. Genauere Bestimmung des Begriffes Freiland

Wenn von Freiland die Rede ist, so denkt man in erster Linie wohl an die weiten Flächen
unbebauten Landes in Nord- und Südamerika. Dieses Freiland ist bequem und mit ver-
hältnismäßig geringen Kosten zu erreichen. Das Klima ist zuträglich für den Europäer,
die gesellschaftlichen Verhältnisse für viele anlockend, die Sicherheit für Leben und Geld
nicht schlecht. Der Ankömmling wird im Einwanderer-Gasthaus auf Kosten des Staates
8-14 Tage bewirtet, und in einigen Staaten erhält er auf der Eisenbahn freie Fahrt bis
an die äußerste Grenze des besiedelten Gebietes. Hier steht es ihm frei, sich gleich anzu-
siedeln. Er kann sich das ihm zusagende Land aussuchen: Viehweide, Ackerland, Wald.
Die Heimstätte, auf die er rechtlichen Anspruch hat, ist für die volle Ausnutzung der
Arbeitskraft selbst der größten Familie reichlich bemessen. Hat der Ansiedler seine vier
Grenzpfosten eingeschlagen und das Landamt benachrichtigt, so kann er schon mit der
Arbeit beginnen. Niemand verwehrt es ihm, niemand fragt ihn, wer ihm eigentlich erlaubt
habe, die Erde zu bearbeiten und die Früchte seines Fleißes einzuheimsen. Er ist Herr
auf dem Boden zwischen jenen vier Grenzpfosten.

Land dieser Art nennen wir Freiland ersten Grades. Solches Freiland findet man aller-
dings nicht mehr in besiedelten Gegenden, sondern nur dort, wo nur erst wenig Menschen
sind. In den bereits besiedelten Strichen findet man aber noch weite, oft riesige Flächen,
die nicht bebaut sind, die aber durch irgendeinen Mißbrauch der Machtmittel des Staates
in das Privateigentum irgendeines an irgendeinem Orte der Welt wohnenden Menschen
gelangt sind. Ich wette, in Europa gibt es viele Tausende von Männern, die zusammen
Hunderte von Millionen Hektar solchen in Amerika, Afrika, Australien und Asien gelege-
nen Landes ihr Eigentum nennen. Wer ein Stückchen dieses Bodens haben will, muß sich
mit den Eigentümern verständigen. In der Regel kann man das Gewünschte für eine
kaum nennenswerte Summe erhalten oder pachten. Ob man für den Hektar Ackerland,
den man zu bearbeiten gedenkt, 10 Pf. Pacht bezahlt, kann dem Arbeitsertrag so gut wie
nichts abtragen. Solches bedingt freie Land nennen wir Freiland zweiten Grades.

Freiland ersten und zweiten Grades gibt es in allen Weltteilen noch in gewaltigen
Strecken. Nicht immer ist es Boden erster Güte. Vieles ist mit Wald schwer bedeckt, be-
darf langwieriger Ausrodungsarbeiten. Große Strecken leiden unter Wassermangel und
können nur durch kostspielige Bewässerungsanlagen fruchtbar gemacht werden. Anderes
Land wieder, vielfach gerade der an sich beste Boden, muß entsumpft werden, noch andere
Strecken oder Täler bedürfen der Zufuhrstraßen, ohne die der Austausch der Erzeugnisse
unmöglich wäre. Freiland dieser Art kommt nur für geld- oder kreditkräftige Auswanderer
in Betracht. Für die Lehre von der Grundrente und vom Lohne ist es jedoch gleichgültig,
ob eine kapitalistische Gesellschaft oder ob die Auswanderer unmittelbar das Freiland in
Anbau nehmen. Von Belang ist das nur für das Kapital und seinen Zins. Nimmt der
Freiländer solches durch Be- und Entwässerungsbauten, also durch Kapitalanlage
erschlossene Land in Arbeit, so muß er für die Benutzung dieser Bauten den regel-
rechten Kapitalzins zahlen und diesen Zins seinen Erzeugungskosten zuzählen.

Für diejenigen aber, Einzelpersonen oder Gesellschaften, die selber die für größere
Aufschließungsarbeiten nötigen Mittel haben, ist heute sozusagen noch die halbe Welt
Freiland. Das beste Land in Kalifornien und entlang dem Felsengebirge war bis vor
kurzem noch Wüste. Jetzt ist es ein Garten von gewaltigem Umfang. Die Engländer haben
Ägypten durch die Nilsperre wieder bewohnbar gemacht für Millionen und aber Millionen
Menschen. Die Zuidersee, Mesopotamien und viele andere Wüsten wird man ebenso der
Bebauung erschließen. So kann man sagen, daß solches Freiland zweiten Grades noch
für unabsehbare Zeiten zur Verfügung der Menschen steht.

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1.7. Der Begriff Freiland dritten Grades

Das wichtigste Freiland aber, das auch für die Theorie des Lohnes und der Grund-
rentenbegrenzung höchste Bedeutung besitzt und das wir überall in nächster Nähe zu
unserer Verfügung finden, ist das Freiland dritten Grades. Der Begriff dieses Freilandes
ist jedoch nicht so einfacher Natur, wie bei dem bisher beschriebenen Freiland und er-
fordert einige Überlegung.

Einige Beispiele werden es jedoch jedem sichtbar machen.

Beispiel 1. In Berlin darf nach der Bauordnung nur bis zu vier Stockwerken hoch
gebaut werden. Wären es nur zwei Stockwerke, so würde die Stadt die doppelte Boden-
fläche bedecken müssen, um dieselbe Einwohnerzahl zu beherbergen: Das Land, das
durch den dritten und vierten Stock gespart wurde, ist also heute noch unbebautes, freies
Bauland. Wenn man in Berlin die amerikanische Bauart zuließe - also 40 Stockwerke
an Stelle von 4 -, so würde der zehnte Teil der heutigen Grundfläche Berlins genügen.
Der Rest wäre überschüssig und würde jedem Bauunternehmer zu wenig mehr als dem
Ertragswert eines Kartoffelackers angeboten werden. Das Freiland für Bauzwecke ist
also vom vierten Stockwerk ab nach den Wolken hin überall, selbst im Innern jeder
deutschen Großstadt, in unbegrenzter Menge vorhanden.

Beispiel 2. In der Republik "Agraria" wird durch Gesetz der Gebrauch jeglichen
künstlichen Düngers verboten, angeblich, weil er gesundheitsschädlich sein soll, in Wirk-
lichkeit aber, um die Erzeugung von Getreide knapp, die Getreidepreise hochzuhalten.
Die agrarianischen Grundherren glauben, daß wenig und teuer für sie besser sei, als viel und
billig. Infolge dieses Verbotes und der geringen Ernten, sowie der teuern Preise, und weil
außerdem die Auswanderung verboten ist, hat man in Agraria alles Öd-, Sumpf- und
Heideland in Anbau genommen und es erreicht, daß die Ernten den Bedarf des Volkes
decken. Trotzdem aber ist das Volk sehr unzufrieden und verlangt die sofortige gänzliche
Aufhebung des Verbotes, und man erwartet dort allgemein, daß ähnlich wie in Deutsch-
land die Bodenerträge durch den Gebrauch des künstlichen Düngers sich verdreifachen
werden.

Was wird die Folge für die Grundrente und den Lohn sein? Wird da nicht in bezug
auf die Äcker dasselbe eintreten, was in der Stadt geschieht, wenn eine neue Bauordnung
jedem erlaubt, die bisherige Zahl der Stockwerke zu verdreifachen? Mit den künstlichen
Düngern wird der Boden der Republik plötzlich dreimal größere Ernten geben als die
jetzt lebende Bevölkerung braucht. Das wird bewirken, daß man von je drei Hektar zwei
brachliegen lassen wird zur Verfügung künftiger Geschlechter. In derselben Republik, wo
man jede Ecke Land, jeden Sumpf in Anbau genommen hatte, wird man infolge der
Freigabe der künstlichen Dünger plötzlich von gewaltigen Strecken Freiland sprechen.
Und dieses Freiland wird man vorläufig als Jagdgründe benutzen und es zum Jagdpacht-
ertrag jedem anbieten, der es in Arbeit nehmen will.

Diese Beispiele aus dem Baugewerbe und der Landwirtschaft zeigen uns, wie Neuland,
Freiland dritten Grades, entstehen kann und als Folge der täglich sich häufenden Ent-
deckungen ständig neu entsteht. Der Hirt braucht 100 Hektar Land, um seine Familie zu
ernähren, der Landwirt braucht 10, und der Gärtner einen und weniger.

Nun wird aber die gesamte Ackerfläche Europas noch sehr oberflächlich bebaut, und
die Bevölkerung, selbst in Deutschland, ist noch so spärlich, daß, wenn man allgemein zur
Gartenwirtschaft überginge, die Hälfte der Ackerfläche brach gelassen werden müßte,
erstens, weil für solche Mengen von Lebensmitteln die Käufer, zweitens, weil für so dichte
Bearbeitung des Bodens die Arbeiter fehlen würden.

Wir können also Deutschland durchweg noch als solches Freiland dritten Grades
betrachten. Für die Bodenerträge, die der Landwirt bei dichter Bebauung über die Erträge
des Jägers, des Hirten, der weitläufig bebauenden Landwirte hinaus einheimst, kann man
den Ackerboden ebenso als Freiland betrachten, wie der Amerikaner den Raum über den be-
reits stehenden Stockwerken bis zu den Wolken hinaus als freien Baugrund ansieht.

Wenden wir das Gesagte auf die Grundrenten und die Lohntheorie an. Deutschland
ist in dem oben beschränkten Sinne noch Freiland. Der Landarbeiter kann zu jeder Zeit
auf dieses Freiland flüchten, wenn er nicht mit seinem Lohne einverstanden ist. Unter den
Ertrag, den die Arbeit auf solchem Freiland dritten Grades abwirft, kann der Lohn des
Landarbeiters dauernd ebensowenig fallen, wie unter den Ertrag der Arbeit auf Freiland
ersten Grades. Hier hat der Landarbeiter bei den Lohnverhandlungen einen Rückhalt,
der nie versagt. Wieviel wird nun der Arbeiter als Lohn, der Grundherr als Pacht ver-
langen können?

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1.8. Einfluß des Freilandes dritten Grades auf Grundrente und Lohn

Nehmen wir an daß zur landläufigen Sparhandbebauung (1) von 100 ha 12 Mann nötig
seien und daß die Ernte 600 t betrage, also 50 t auf jeden Mann oder 6 auf den ha.

Nehmen wir weiter an, daß für die Sparlandbebauung (2) derselben Bodenfläche 50 Mann
nötig seien, und daß die Ernte dann 2 000 t betrage. Es entfallen darin auf den Kopf jetzt
40 t statt 50, und auf den ha 20 statt 6 t.

Das Erzeugnis der Sparlandbebauung steigt also nach Hektar gemessen, geht jedoch
nach Arbeit gemessen, zurück. Bei Sparhandbebauung lieferten unsere 12 Männer je 50,
also . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600t
und in Sparlandbebauung je 40, also nur · · · · · · · · · · . . . . . . . 480 t

Der Unterschied von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 t
ist also auf die große Landfläche von 100 ha, die den 12 Mann diese Handspar- d. h.
geringere Arbeit heischende Bebauung gestattet, zurückzuführen. Steht ihnen die Land-
fläche zur Sparhandbebauung nicht zur Verfügung, so müssen sie zur Sparlandbebauung
übergehen und sich dann mit einem geringeren Arbeitserzeugnis begnügen. Stellt ihnen
jemand aber die zur Sparhandbebauung nötige Ackerfläche zur Verfügung; so sind sie
selbstverständlich bereit, für den Vorteil, der ihnen daraus erwächst, zu bezahlen, d. h.
der Besitzer dieser Ackerfläche wird eine Rente erheben können, die dem Unterschied ent-
spricht, der zwischen dem Arbeitserzeugnis bei Sparhand- und Sparlandbebauung erfahrungs-
gemäß zu gunsten ersterer besteht. In unserem Beispiel also eine Rente im Betrage von 120 t
von 100 ha.

Die Landwirtschaft neigt in bezug auf Arbeitsersparnis nach der weitläufigen und in
bezug auf Bodenersparnis nach der dichten Bebauung. Aus der Spannung, die sich hieraus
ergibt, entspringt die Grundrente, und aus dem Grade dieser Spannung (Erfahrungs-
sache) ergibt sich die Verteilung der Ackererzeugnisse nach Grundrente und Lohn.

Warum die weitläufige Bebauung höhere Arbeitserträge und geringere Bodenerträge
gibt, brauchen wir hier nicht zu erklären; das ist eine landwirtschaftliche Fachangelegen-
heit. Uns genügt die Tatsache, daß es sich so in der Landwirtschaft verhält, daß es in der
Natur der Sache begründet liegt. Lägen die Sachen umgekehrt, etwa so, daß die weit-
läufige Bebauung 40 t, die dichte aber 50 t eintrüge, so würde die gesamte Landwirtschaft
der dichten Bebauung zustreben. Man würde allen Boden, für den die vorhandenen
Arbeiter nicht aufzutreiben wären, einfach brach liegen lassen, weil wie gesagt, die etwa
noch vorhandenen Arbeiter durch noch gründlichere Bearbeitung des Kulturbodens
größere Ernten einbringen würden als durch Bebauung von Brachland.

Die Bevölkerungslehre, die uns sagt; daß die Volkszahl den Lebensmitteln entspricht,
steht mit obigem Satz nicht in Widerspruch. Die Bevölkerung vermehrt sich entspre-
chend der Vermehrung der Lebensmittel. Sie läuft der Sparlandbebauung nach, nicht
voraus.

Durch ein Beispiel wollen wir die rechnerische Verteilung des Ackererzeugnisses
zwischen Lohn und Grundrente noch schärfer beleuchten:

A. 12 Genossen bewirtschaften in dort üblicher Sparhandbebauung 100 ha eigenen
Bodens und ernten 480 t, also 40 t auf den Mann.

B. 60 Genossen bewirtschaften in Sparlandbebauung ebenfalls 100 ha eigenen Boden
gleicher Güte und ernten 900 t, also 15 t auf den Mann.

1. Gegenüber den 12 Genossen haben die 60 auf den Kopf einen Minderertrag von
25 t, nämlich 40 - 15 = 25.

2. Dieser Minderertrag ist allein darauf zurückzuführen, daß die Sparhandbebauung,
die A betreiben können, nach der Kopfzahl der Arbeiter berechnet, mehr Ernte
ergibt.

3. Will darum einer der 60 B. mit einem der 12 A. tauschen, so muß er ihn für den
Unterschied im Arbeitserzeugnis - also 25 t - entschädigen. Wollen die 12 Mann
tauschen, so erhalten diese 12 auch 12 mal 25 t, zusammen also 300 t.

4. Diese 300 t, da sie auf die größere Landfläche zurückzuführen sind, sind Grund-
rente. Jedoch nur ein Tei1 der wirklichen Grundrente.

5. Würden nämlich von den 60 B. 48 wegziehen, so hätten die übrigbleibenden 12 B.
ebenfalls dasselbe Arbeitserzeugnis der 12 Genossen A., also 300 t für die 12 B. oder
25 t auf den Mann mehr. Die 12 B. hätten dann auf den Mann 40 statt 15 t.

6. Den Austritt aus der Genossenschaft dieser 48 B. können die Zurückbleibenden
durch eine Abfindung von 300 : 48 = 6,25 je Kopf und Jahr erlangen.

7.Wollen die zurückbleibenden 12 B. die audgetretenen 48 Genossen durch andere
Genossen ersetzen, so muß jeder von diesen seine Beteiligung mit jährlich 6,25 t
erkaufen. Wollen sie als Lohnarbeiter mitwirken, so werden ihnen die 6,25 t vom
Arbeitserzeugnis (15) abgezogen. Dann bleiben als Lohn 8,75 t.

8.Die volle Rente der 100 ha ist also 60 ma1 6,25 oder 375 t. Lohn und Rente ver-
teilen sich wie folgt:
60 mal 6,25 = 375 für Renten-Abzug vom Erzeugnis der Sparland-Arbeit;
60 mal 8,75 = 525 Lohn, der übrigbleibt, nach Abzug der Grundrente;
60 mal 15 = 900 Erzeugnis der dichten oder Sparlandbebauung.
12 mal 8,75 = 105 Lohn - wie oben.
. . . . . . . . . . 375 Rente wie oben. -
. . . . . . . . . . 480 Erzeugnis der weiten oder Handsparbebauung.

Die Verteilung des Erzeugnisses unter die Rentner und Arbeiter ermittelt man wie
folgt:

1. Durch Feststellung des Unterschieds im Arbeitserzeugnis bei dichter und bei
weiter Bebauung (40 -15 = 25) und durch Vervielfältigung dieses Unterschieds
mit der Zahl der weitläufig Wirtschaftenden. 12ma1 25 = 300. (Das Ergebnis
dürfte man passend mit Rentenunterschied bezeichnen.)

2. Durch Abziehen der weitläufig Wirtschaftenden (60 -12 = 48) und Teilen des
Rentenunterschieds (300) durch diese Zahl (300 : 48 = 6,25).

3. Diese so gewonnene Zahl mit der Gesamtzahl der dicht Bebauenden vervielfältigt,
gibt die Rente des Bodens, auf den sich die benutzten Zahlen beziehen. (60 mal 6,25
= 375.)

4. Zieht man die auf den Kopf der Arbeiter entfallende Rente (6,25) vom Arbeits-
erzeugnis ab (15), so hat man den Lohn (15 - 6,25 = 8,75).

Unter weitläufiger oder Handspar-Wirtschaft verstehen wir diejenige Bodenbebauung,
bei der sämtliche sich anbietenden Arbeitskräfte herangezogen werden müssen, um die
ganze verfügbare Bodenfläche zu bewirtschaften, ganz einerlei, welches Gepräge diese
Wirtschaft sonst haben mag - Jagd, Viehzucht, Dreifelderwirtschaft, Heideland, oder
auch die heute gebräuchliche, vergleichsweise hoch entwickelte Landwirtschaft.

Unter Landspar-Wirtschaft (dichtet Bebauung) verstehen wir diejenige Bodenbebauung,
bei der, wenn sie größeren Umfang annimmt, sich ein allgemeiner Arbeitermangel ein-
stellen muß.

Handspar- und Landspar-Wirtschaft sind also bedingt aufzufassen. Der Hirt ist dem
Jäger gegenüber der Landsparwirtschaftende. Hirtenvölker werden darum auch regel-
mäßig Rente für die Überlassung des Bodens (Jagdgebiet) anbieten müssen und auch an-
bieten können.

Die Sparhandbebauung gibt das höchste Arbeitsprodukt (Lohn und Rente), die Spar-
landbebauung das höchste Ackerprodukt. Der Grundeigentümer möchte beides vereinigen
und sucht natürlich Sparlandbebauung zu betreiben. Das kann er aber nicht, ohne den
Sparhandwirtschaftenden die Arbeiter zu nehmen und dadurch Land brachzulegen.
(Freiland 3.) Daß die Eigentümer ihren Boden aber wieder nicht ohne weiteres brach-
liegen lassen wollen, und darum die Arbeiter durch Lohnaufbesserung an ihren Boden
zu fesseln suchen werden, ist auch wieder selbstvetständlich; auch daß sie mit der Lohn-
aufbesserung bis hart an die Grenze der Einträglichkeit (Auflösung der Rente in Lohn-
erhöhungen) gehen werden, ist klar. Ein Grundbesitzer wird für den ha Land als Pacht
immer noch lieber 1 Mark nehmen als gar nichts.

Freiland 3 wirkt somit als Lohn- und Renten-Ausgleicher. Freiland 3 schließt jede
Willkür bei der Bemessung des Lohnes aus. Der Grundbesitzer zahlt nicht so viel, wie
ihm behagt, und der Arbeiter fordert nicht soviel er Lust hat, sondern beide "nehmen nie
mehr, als sie bekommen können":


(1) Sparhand = weitläufige Bebauung (extensive Kultur).

(2) Sparland = dichte Bebauung (intensive Kultur).

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1.9. Einfluß von Betriebsverbesserungen auf Rente and Lohn

Fachliche Verbesserungen erhöhen das Arbeitserzeugnis. Unter der Bedingung, daß die
Verbesserungen gleichmäßig das Arbeitserzeugnis wie bei der Sparland-, so auch bei der
Sparhandbebauung erhöhen, steigen Lohn und Rente auch gleichmäßig.

Wir wollen das hier nachrechnen:

A. 12 Genossen ernten auf 100 ha 480 t, je Mann 40 t.

B. 60 Genossen ernten auf 100 ha 900 t, je Mann 15 t. Nach den Berechnungen S. 53/54
beträgt die Rente der 100 ha 375 t und der Lohn 8,75 t.

Durch eine Betriebsverbesserung wird das Arbeitserzeugnis gleichmäßig um 1/4 gehoben,
bei A. von 480; auf 600 t oder von 40 auf 50 je Kopf, und bei B. von 900 auf 1125 t, je
Kopf von 15 auf 18,75 t.

Nach Anweisung S. 53/54 gelangen wir zu folgendem Ergebnis:
Rente: 50 - 18,75 = 31,25 mal 12 = 375 : 48 = 7,81 mal 60 = 468,60.
Lohn: 18,75 - 7,81 = 10,94.
A. 12 mal 10,94 = 131,34 Lohn B. 60 mal 10,94 = 656,40 Lohn
468,66 Rente 468,60 Rente
600,00 Produkt. 1125,00 Produkt.

Demnach ist die Rente von 375 auf 468,60 = 25% gestiegen, und ebenso hat sich der
Lohn von 9,75 auf 10,94 = 25 % erhöht.

Das Verteilungsverhältnis ist also unbeeinflußt geblieben. Der Rentner zieht aus der
Betriebsverbesserung in diesem angenommenen Fall denselben Vortei1 wie der Arbeiter.

Jedoch kommen die Betriebsverbesserungen nur selten beiden Bebauungsarten, Spar-
hand und Sparland, zustatten, und noch seltener kommen sie beiden Bebauungsarten
gleichmäßig zustatten. Was macht der Sparlandbauer z. B. mit einem 10-scharigen Motor-
pflug oder mit einem Säe-Pflugzeug? Eine solche Maschine läßt sich nur bei großen
Flächen verwenden. Für die Sparlandbebauung ist sie vollkommen nutzlos, so etws wie
der Löwe für die Mäusejagd nutzlos ist.

Für Freiland 3 kommt der Motorpflug nicht in Frage, um so mehr aber für Freiland 1
und 2, in den weiten Ebenen Amerikas. Dort wendet ein einziger Motorpflug (1) die Äcker
von 50 und mehr Bauern, und zwar wendet er sie gut und billig. Natürlich vergrößert
sich das Arbeitserzeugnis dieser Freiländer dadurch außerordentlich. Vom Arbeitserzeug-
nis aber hängt der Arbeitsertrag ab, und dieser Arbeitsertrag des Freiländers bestimmt
den Lohn der Arbeiter auf dem Rentenland überall.

Wenn nun alle Umstände, die bei der Umwandlung des Arbeitserzeugnisses in Arbeits-
ertrag mitspielen, unverändert bleiben, so müßte der Lohn allgemein in demselben Ver-
hältnis steigen, wie durch den Motorpflug das Arbeitserzeugnis gestiegen ist. Jedoch
bleiben diese Umstände nicht unverändert, und hier zeigt es sich wieder, wie nötig unsere
zu Anfang gemachte Unterscheidung zwischen Arbeitserzeugnis und Arbeitsertrag war.
Denn der Arbeitsertrag, nicht das Arbeitserzeugnis bestimmt die Löhne allgemein.

Wenn der Arbeitsertrag des Freiländers nun wächst, so steigt ohne weiteres auch der
Arbeitsertrag der Industriearbeiter. Wenn das nicht wäre, so würden die Industriearbeiter
zur Landwirtschaft, zum Freiland 1, 2 und 3 zurückfluten. Dieses Steigen der Industrie-
arbeitslöhne geschieht durch eine Verschiebung im Tauschverhältnis zwischen den Er-
zeugnissen des Freiländers und denen der Industrie. Statt 10 Sack Weizen muß der Frei-
länder 12 Sack hergeben für einen Phonographen, eine Flinte, eine Hausapotheke. So
verliert der Freiländer bei der Umwandlung des Arbeitserzeugnisses in Arbeitsertrag
einen Teil des Mehrproduktes an den Industriearbeiter. Der Motorpflug treibt also den
Lohn auf der ganzen Linie aufwärts.

Jedoch ist das, was die Lohnarbeiter durch den Motorpflug gewinnen, größer als das,
was der Motorpflug an Erzeugnissen mehr schafft. Der Motorpflug mag 100 Millionen
Tonnen mehr schaffen, aber auf alle Arbeiter verteilt, wäre das eine sehr geringe Summe
die in gar keinem Verhältnis steht zur Arbeitsertragssteigerung der Freiländer. Und das
verhält sich so:

Erhöht sich der Arbeitsertrag der Freiländer 1 und 2, so steigt auch der Lohn der
Arbeiter auf europäischem Rentenboden, und zwar ohne daß das Arbeitserzeugnis
wächst (weil ja hier der Motorpflug sich nicht, oder nur in sehr beschränktem Maße
anwenden läßt). Die Lohnsteigerung geschieht hier also auf Kosten der Grundrente. Die
Mittel für die Lohnerhöhung kommen also nur zum kleinsten Teil aus dem Mehrerzeug-
nis der Freiländer. Suchen wir dies ebenfalls rechnungsmäßig zu erfassen.

Das Arbeitserzeugnis des Freiländers 1 und 2 wächst infolge Erfindung leistungs-
fähiger Maschinen, und zwar nach Abzug der Zinsen und Unterhaltungskosten dieser
Maschinen, um 20 %. Der Arbeitsertrag wächst nur um 10 %, weil, wie wir gezeigt
haben, der Industriearbeiter für seine Erzeugnisse mehr fordert und auch mehr fordern
kann. Das Tauschverhältnis der gewerblichen zu den landwirtschaftlichen Erzeugnissen
verschiebt sich um 10 % zugunsten der ersteren. Bleiben also von den 20 nur 10 % übrig,
die sich auf den allgemeinen Arbeitslohn übertragen.

So müssen unsere Grundherren in die Grundrente greifen, um die erhöhten For-
derungen der Arbeiter zu befriedigen, da das Erzeugnis ihres Ackers nicht gestiegen ist.
Betrug also die Rente von 100 ha 375 t, die Zahl der Arbeiter 12, der Lohn 8,75, so
werden die Lohnausgaben jetzt 8,75 + 10 % = 9,62 mal 12 = 115,44, statt 12 mal
8,75 =105 t betragen. Von der Rente gehen 10,44 t ab, sie beträgt jetzt 364,55 t. Doch
beschränkt sich der Verlust des Grundherrn nicht auf den in t ausgedrückten Rückgang
seiner Rente. Mit der Rente in Gestalt von Tonnen landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist
ihm ebensowenig gedient, wie dem Freiländer mit dem Arbeitserzeugnis. Beim Tausch
aber der 364,56 t gegen gewerbliche Erzeugnisse verliert er infolge der beschriebenen
Verschiebung im Tauschverhältnis wieder 10 %, so daß die Rente jetzt 364,56 - 10 % =
328,10 beträgt. In Prozent ausgedrückt beträgt der Gesamtverlust 12 1/2 %. Je kleiner die
Rente im Verhältnis zu den Lohnausgaben ist, um so fühlbarer wird die Lohnsteigerung
für den Rentner sein. Da es aber wieder nicht angeht, daß dem Grundherrn aus der
Anstellung von Arbeitern ein Verlust erwächst, daß also der weitläufig wirtschaftende
Grundherr mehr Rente aus dem Boden schlägt als der gedrängt wirtschaftende Grund-
herr, so vollzieht sich eine rückwärtige Bewegung von der dichten zur weitläufigen Be-
bauung. Es werden Arbeiter frei, die auf den Lohn drücken und ihn unter seine regel-
rechte Höhe (d. i. der um 10 % gehobene Arbeitsertrag des Freiländers 1 und 2) herab-
setzen. Dann wächst die Auswanderung, bis das Gleichgewicht der Löhne hier und des
Arbeitsertrages dort wieder hergestellt ist.

Nun haben wir noch die Teilung des Produkts in Lohn und Rente für den Fall zu
berechnen, daß die Betriebsverbesserung der Sparhandbebauung zugute kommt, der
Sparlandbebauung jedoch nicht.

Das Arbeitserzeugnis der 12 Genossen A. steigt von 480 auf 600 t, das der 60 Ge-
nossen B. bleibt auf 900 stehen. Auf den einzelnen Mann berechnet entfallen auf die
Genossen A. jetzt 50 t und auf die Genossen B. immer noch 15 t. Der Unterschied
steigt von 25 auf 35 t.

Nach unserer Anweisung S.53/54 berechnet, beträgt nun die Rente 525 statt 375 und
der Lohn 6,25 statt 8,75.

35 mal 12 = 420 : 48= 8,75 mal 60 = 525 t, das ist die Rente.
15 - 8,75 = 6,25, das ist der Lohn.

12 mal 6,25 = 75 Lohnausgaben 60 mal 6,25 = 375 Lohn
525 Rente 525 Rente
600 Produkt 900 Produkt

Wir erkennen aus diesen Beispielen, daß der Einfluß von Betriebsverbesserungen sich
sehr ungleich bei der Verteilung der Bodenerzeugnisse fühlbar macht, daß es sehr darauf
ankommt, wem die Neuerungen in erster Linie dienen, ob dem Freiland 1 und 2 oder
dem Freiland 3, oder gar der Sparhandbebauung.

Wir erkennen aber auch, daß die Arbeiter in früherer Zeit nicht immer fehlgingen,
als sie die Einführung der Maschinen als Nachteil für sich empfanden und ihre Zer-
störung forderten. Es kann ja vorkommen, wie das in dem zuletzt berechneten Falle
geschieht, daß die Rente bei Betriebsverbesserungen nicht nur das Mehr an Erzeug-
nissen für sich beansprucht, sondern noch darüber hinaus den Lohn herabsetzt. So stieg
in dem zuletzt angenommenen Fall das Erzeugnis der Sparhandbebauung von 480 auf
600 t = 25 %, die Rente aber stieg von 375 auf 525 t = 40 %. Und trotz des vermehrten
Arbeitserzeugnisses (50 statt 40) ging der Lohn herunter von 8,75 auf 6,25 t.


(1) Der Motorpflug ist zuweilen Eigentum der Bauerngenossenschaft, in der Regel aber
eines Unternehmers, des Hufschmieds, der auch die Instandsetzungen vornimmt.

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1.10. Einfluß wissenschaftlicher Entdeckungen auf Rente und Lohn

Mehr noch als den Maschinen ist es wissenschaftlichen Entdeckungen zu verdanken,
daß die deutschen Äcker in den letzten Jahrzehnten ihren Ertrag verdreifacht haben.
Ich erwähne hier nur kurz die Entdeckung der Dungkraft der Kalisalze und der Thomas-
schlacke, die Stickstoff sammelnden Pflanzen, die künstliche Herstellung von Stickstoff-
dünger (Kalkstickstoff), die Bekämpfung der Pflanzen- und Tierseuchen usw. (1)

Diese Entdeckungen haben jedoch nicht gleichmäßig den Boden befruchtet. Weitaus
den größten Vorteil aus diesen Entdeckungen haben die bisher als vollkommen unfrucht-
bar geltenden Heide-, Moor- und Sandböden gezogen. Hier kann man nicht mehr von
einer Verdreifachung des Ertrages reden, sondern von einer Schöpfung neuen Bodens,
da der Sand und die Heide ja bis dahin überhaupt nicht bebaut werden konnten. Ein
kleiner Teil dieser Ödländereien gab durch Abbrennen des Heidekrauts alle 15 Jahre
eine dürftige Ernte. Jetzt geben diese Ländereien regelmäßig alle Jahre reiche Ernten.
Die an sich, von Natur aus fruchtbaren Äcker können selbstverständlich ihre ohnehin
schon reichen Erträge nicht noch einmal verdreifachen. Sie liefern selbst die zur ewigen
Verjüngung nötigen Düngestoffe, wenn wie das die Regel ist, Ackerbau und Viehzucht
Hand in Hand gehen. Darum spielen hier die künstlichen Düngestoffe eine bedeutend
geringere Rolle als auf den von Natur aus unfruchtbaren Heiden. Noch weniger Einfluß
haben die künstlichen Düngestoffe auf die Erträge des Freilands 1 und 2. Diese jung-
fräulichen Äcker brauchen in der Regel überhaupt noch keine Düngung; außerdem sind
die künstlichen Düngstoffe nur mit hohen Frachtkosten dorthin zu schaffen.

So wirken also die wissenschaftlichen Entdeckungen, je nach dem Boden, auf dem
sie Anwendung finden, verschieden auf Lohn und Rente, und es ist darum genau wie
bei den Maschinen unmöglich allgemein von ihnen zu sagen, daß sie den Lohn oder
die Rente heben oder senken. Um im Einzelfall klar zu sehen, ist eine umfassende, mit
Vor- und Umsicht geführte Untersuchung aller Dinge nötig, die hier eingreifen. Hat
man sie alle in die Rechnung eingestellt, so kann man nach unserer Anweisung S. 53/54
Verfahren. Hat man nichts vergessen, alles richtig eingeschätzt, so kommt man zu sicheren
Ergebnissen. Darum können wir auch darauf verzichten, die Sache hier, ähnlich wie im
vorigen Abschnitt, durch Rechenbeispiele zu erklären. W2


(1) Der Physiker Lodge erzielte durch Elektrisierung der Felder um 30-40 % höhere
Ernteerträge.

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1.11. Gesetzliche Eingriffe in Lohn und Rente

Der Einfluß der Gesetzgebung auf die Verteilung des Arbeitserzeugnisaes unter die
Rentner und Arbeiter ist mannigfach und weitreichend. Oft hört man sogar sagen, daß
die Politik der Hauptsache nach in nichts anderem bestehe als in Angriffen auf Lohn
und Rente, und in deren Abwehrmaßregeln. In der Regel geht man hier gefühlsmäßig
vor. Man durchschaut die Zusammenhänge nicht völlig, oder wenn man sie durchschaut,
so gebietet die Klugheit, sie nicht aufzudecken. Um den wissenschaftlichen Nachweis,
daß die Mittel, die man mit Eifer und Leidenschaft verteidigt, auch das gesteckte Ziel
treffen werden, müht man sich nicht viel ab. Politik und Wissenachaft passen nicht zu-
einander; oft besteht das Ziel der Politik gerade darin, den Durchbruch einer wissen-
schaftlichen Erkenntnis zu verhindern oder wenigstens zu verzögern. Was hat man nicht
alles von den Zöllen behauptet?! Sie schützen und fördern die Landwirtschaft, sagen
diejenigen, die den unmittelbaren Vorteil in die Tasche stecken; Brotwucher und Raub
heißen sie bei denen, die den Zoll an der Kleinheit der Brote wahrnehmen. Den Zoll
bezahlen die Ausländer, sagen die einen, und ihnen antworten die anderen, es sei nicht
wahr, der Zoll würde vielmehr auf die Verbraucher abgewälzt. So streitet man über
einen rein menschlichen Vorgang, der sich vor unseren Augen abspielt, seit fünfzig
Jahren, und noch sind sie alle so klug wie zuvor. Es wird sich darum wohl lohnen, den
Einfluß der Gesetzgebung auf die Verteilung der Waren rechnungsmäßig darzulegen.

Wenn ein Kaufmann eine Ladung Tabak bestellt und weiß, daß er an der Grenze
100 Mark Zoll für den Ballen zu zahlen haben wird, so wird jedermann zugeben, daß
der Kaufmann überzeugt sein muß, den Zoll, mit Zins und Gewinn belastet auf den
Preis des Tabaks schlagen zu können. Der Zoll ist ein wesentlicher Bestandteil des Kapi-
tals für den Kaufmann, der die Zollrechnungen bei der Bestandsaufnahme ins Haben
bucht, genau wie die Kisten, Säcke und Ballen:

100 Tonnen Java-Tabak . . . . . 200 000 M.
Fracht und Zoll. . . . . . . . . . . . 50 000 "
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 000 M.

10 % erwarteter Gewinn . . . . . 25 000 M
. . . . . . . . . . . . . . . . . Kapital 275 000 M.

So macht's der Kaufmann mit den Zöllen. Warum könnte es nun unser Grundbesitzer
nicht auch mit dem Gelde so machen, das der Staat von ihm als Grundsteuer erhebt?
Daß dies so geschehe, wird ja auch vielfach behauptet. Grundbesitzer selbst sind es, die
sagen, sie würden jede Steuer einfach, mit Zins und Gewinn belastet, auf die Pächter und
Mieter abwälzen, und letzten Endes fände die Grundsteuer im kargen Lohn des Arbeiters
ihre letzte Ruhestatt. Wenn das aber der Fall ist, so folgern diese Grundbesitzer, so ist
es doch viel besser, die Grundsteuer in eine Kopfsteuer, in eine Lohnsteuer oder Ein-
kommensteuer zu verwandeln. Die Arbeiter sparen dann wenigstens den Gewinn und
Zins, den der Grundherr auf die Steuern schlägt!

Um nun diesen Fall näher untersuchen zu können, ist es unerläßlich, eine Frage zu
beantworten, die Ernst Frankfurth in seiner lichtvollen kleinen Schrift "Das arbeitslose
Einkommen" (1) gestellt hat: Was geschieht mit dem Ertrag der Grundsteuer? Es kann
doch für das weitere Geschick der Grundsteuer nicht einerlei sein, ob der Staat die
Steuereingänge dazu verwendet, um dem Grundherrn neue Straßen durch seine Län-
dereien zu bauen, um das Schulgeld für die Kinder seiner Pächter zu ermäßigen, oder
etwa um Einfuhrprämicn für ausländisches Getreide zu bezahlen. Solange wir das nicht
wissen, können wir auch die Frage nicht beantworten, wer die Grundsteuer letzten
Endes bezahlt. So sagt Ernst Frankfurth.

Es gibt Grundbesitzer, die nicht warten, daß der Staat sie besteuert, um ihnen mit
dem Geld eine Straße zu bauen, die für die Bewirtschaftung ihrer Ländereien nötig
geworden ist. Sie bauen sie selber. Die Kosten bilden eine Kapitalanlage, ähnlich wie
das Ausroden, die Entwässerung usw. Der Grundbesitzer erwartet von der Straße Vor-
teile, die den Zins des dazu aufzuwendenden Geldes aufwiegen. Wenn trotzdem in der
Regel der Staat die Straßen baut und die Grundherren dafür besteuert, so liegt das
einfach daran, daß zum Bau von Straßen, die der Regel nach das Gebiet mehrerer Grund-
besitzer mit entgegengesetzten Belängen durchschneiden müssen, Enteignungsrechte
nötig sind, die nur dem Staate zustehen. Aber auch wenn der Staat die Straße baut, ist
die hierfür erhobene Grundsteuer eine Kapitalanlage, deren Zins der Grundherr in voller
Höhe wieder einzuholen hofft. Und diese Eigenschaft haben die Steuern fast allgemein.

Wenn der Staat eine Grundsteuer erhebt, um die Grenze gegen den Einfall der Wilden
zu schützen, so spart der Grundherr den Betrag dieser Steuer an der Versicherung gegen
den Einfall der Kosaken und Amerikaner.
Wenn also der Staat die Erträge der Grundsteuer zugunsten der Grundherren ver-
wendet, so sind diese Steuern einfach als Kapitalanlage zu betrachten. Sie bedeuten die
Entlohnung des Staates für Dienste, die er geleistet hat. Der Grundherr kann diese
Steuern dort buchen, wo er den Lohn seiner Arbeiter bucht. Verpachtet er den Boden,
so schlägt er die Steuer auf den Pachtzins, in voller Höhe, wenn der Staat billig und gut
arbeitet, mit Gewinn sogar, wenn der Staat bei seiner Arbeit den Witz eines tüchtigen
Bauunternehmers entwickelt hat.

Wie verhalten sich aber die Dinge, wenn der Staat den Grundherrn besteuert, um
mit dem Ertrag den Pächter oder die Arbeiter etwa vom Schulgeld zu befreien? Kann
der Grundherr dann auch noch die Grundsteuer als einträgliche Auslagen betrachten?
Nehmen wir an, es wäre nicht so, der Grundherr könne vielmehr weder dem Pächter
den Pachtzins um den Betrag des von diesem gesparten Schulgeldes erhöhen, noch könne
er den Lohn der Arbeiter herabsetzen. Pächter und Lohnarbeiter hätten also einen um
den Betrag des beseitigten Schulgeldes erhöhten Arbeitsertrag. Warum soll aber der
Grundherr den Arbeitsertrag der Pächter und Arbeiter erhöhen? Etwa weil er selbst
besteuert wird? Dazu läge aber kein Grund vor, da der Arbeitsertrag des Pächters und
Lohnarbeiters ja vom Arbeitsertrag auf Freiland 1, 2 und 3 bestimmt wird. Käme die
Verwendung der Grundsteuererträgnisse auch den Freiländern 3 zustatten, etwa eben-
falls in Form einer Schulgeldermäßigung, dann allerdings wäre das Gleichgewicht
zwischen dem Arbeitsertrage des Lohnarbeiters und Pächters und dem der Freiländer
ungestört, und dem Grundherrn wäre es unmöglich, die Grundsteuer auf Pacht und
Lohn abzuwälzen. Im anderen Falle aber sagt er dem Pächter: "Zu den sonstigen Vor-
teilen, die mein Acker dir bietet, kommt auch die freie Schule für deine Kinder. Fetter
Lehmboden, gesundes Klima, schöne Aussicht auf den See, die Nähe des Marktes, freie
Schulen - alles zusammengerechnet - du hast mir 100 M. Pacht für den Hektar zu
zahlen." Und dem Lohnarbeiter sagt der Grundherr: "Du kannst ja wegziehen, wenn
du mit dem Lohnabzug nicht einverstanden bist. Rechne nach, ob du dich mit dem Lohn,
den ich dir zahle, bei der freien Schule für deine Kinder und den sonstigen sozialen
Einrichtungen nicht ebenso gut stehst, wie wenn du Freiland 1, 2 und 3 bebaust. Rechne
nach, ehe du wegziehst!"

Man sieht, daß die Grundsteuer in voller Höhe abgewälzt wird, sobald ihr Ertrag
nicht auch dem Freiländer, namentlich dem Freiländer 3 zugute kommt. Wird der Ertrag
der Grundsteuer dagegen in irgendeiner Form der Sparlandbebauung zugeführt, so
überträgt sich die Erhöhung des Arbeitsertrages der Freiländer 3 auf den Lohn der in
der Sparhandbebauung beschäftigten Arbeiter, und die Grundsteuer ist in diesem Falle
nicht nur nicht abwälzbar, sondern sie belastet sogar die Grundrente zweifach, einmal um
den vollen Betrag der Steuer, das andere Mal in Gestalt der erhöhten Forderungen der
Arbeiter.

Diese merkwürdige Erscheinung wollen wir auch rechnungsmäßig zu belegen suchen:
Grundrentner A. hat von seiner Rente von 375 t die Hälfte an Steuern zu entrichten.
Der Ertrag der Grundsteuern wird den Freiländern 3, also der Sparlandbebauung, in
irgendeiner Form zugeführt. Das Produkt der Freiländer 3 steigt von 900 t auf etwa
1200 t.

Wir wenden hier unsere Lohn- und Rentenberechnungsweise an und erhalten folgende
Rechnung:

Bisher:

Sparhandbebauung A. 100 ha, 12 Arbeiter 480 t, je Mann 40 t.
Sparlandbebauung B. 100 ha, 60 Arbeiter 900 t, je Mann 15 t,
laut Rechnung S. 53/54 ist die Rente 375 t, der Lohn 8,75.

Jetzt :

Sparhandbebauung A. 100 ha, 12 Arbeiter, Produkt 480 t, je Mann 40 t,
Sparlandbebauung B. 100 ha, 60 Arbeiter, Produkt 1200 t, je Mann 20 t.
Unterschied 20 t.

Ausrechnung (s. S. 54):
20 mal 12 = 240 : 48 = 5 mal 60 = 300 t Rente (bisher 375), 20 - 5 =15 t Lohn
(bisher 8,75).

A. 12 mal 15 t Lohn = 180 B. 60 mal 15 = 900 Lohn
Rente 300 300 Rente
Produkt 480 Produkt 1200.

Durch die Art der Steuerverwendung geht also die Rente von 375 auf 300 zurück,
wovon dann der Betrag der Steuer 50 % von 375 = 187,50 abzuziehen wäre, so daß
von der ursprünglichen Rente von 375 nur mehr 112,50 t übrig bleiben. Der Steuersatz
von 50 % verwandelt sich also durch die lohntreibende Verwendung des Steuerertrages in
einen Rentenrückgang von 70 %.

375 - 112,50 = 262,50 : 375 = 70 %.

Man sieht also, wie sehr Frankfurth recht hatte, als er fragte, was mit dem Ertrag der
Grundsteuer gemacht wird, und wie unvernünftig es ist, an die Beantwortung der Frage,
ob die Grundsteuer abwälzbar sei oder nicht, heranzutreten, ohne die dazu nötigen Vor-
arbeiten vollendet zu haben. Auch mag man jetzt schon ahnen, wie oft die von den
Sozialpolitikern empfohlenen Mittel ihr Ziel verfehlen, wie oft sie auch das Gegenteil
von dem Erstrebten bewirken mögen. Man sieht aber auch, welche Macht der Staat
bei der Verteilung der Arbeitserzeugnisse ausüben kann.

Nur um uns etwas Übung in der Beurteilung sozialpolitischer Vorschläge zu ver-
schaffen, wollen wir auch noch den Fall untersuchen, daß der Staat zur Abwechslung
statt der Kornzölle eine Korneinfuhrprämie einführt und daß er sich die dazu nötigen
Mittel durch eine Grundrentensteuer verschafft. Der Staat nimmt also den Grund-
besitzern einen Teil ihres Getreides und gibt es denen, die Getreide einführen, mittelbar
oder unmittelbar, also den Freiländern 1 und 2, aber nicht den Freiländern 3.

Wir gehen von den Verhältnissen aus, die wir S. 53/54 unserer Rechnung zugrunde
legten. Dem in Deutschland geltenden Lohnsatz von 8,75 t entspricht der Ertrag der
Arbeit auf Freiland 1 und 2. Das heißt, das Arbeitserzeugnis des Freiländers, das 30 t
betragen mag, schrumpft durch Frachtkosten und Zölle auf 15 t zusammen und geht
bei der Umwandlung des Erlöses dieser 15 t in die Gegenstände des Arbeitsertrages
(Gebrauchsgüter des Freiländers) durch die Frachtkosten, die diese Rückfracht belasten,
weiter zurück, so daß zuletzt bei der Ankunft im Hause des Freiländers auch nur 8,75 t
als Arbeitsertrag übrigbleiben.

Nun sollen in Deutschland die Kornzölle in Korneinfuhrprämien umgewandelt werden,
nach dem Grundsatz: waren die Kornzölle den Rentnern recht, so sind jetzt den Ar-
beitern die Einfuhrprämien billig. Infolgedessen braucht der Freiländer nicht nur keinen
Zoll mehr zu bezahlen, sondern er erhält noch aus den Renten der deutschen Grund-
besitzer für je 10 t, die er ins Reich einführt, noch etwa 3 t als Prämie ausgeliefert. So
daß er jetzt 18 statt 15 t zum Verkauf bringt, und sein Arbeitsertrag mag jetzt betragen
8,75 mal 18 : 15 =10,50.

Erhöht sich der Arbeitsertrag der Freiländer, so steigt auch der Lohn der deutschen
Arbeiter. Das Ergebnis ist dasselbe wie im vorangehenden Fall; der Grundherr muß
Steuern zahlen, deren Ertrag dem Lohn zukommt, so daß die Steuer nicht nur nicht
abwälzbar ist, sondern über die eigne Größe hinaus auf die Grundrente drückt. Doch
das gestörte Gleichgewicht ist mit diesem Rentenrückgang noch nicht wieder hergestellt.
Die Erhöhung der Löhne im Landbau auf Freiland l, 2 und 3 bewirkt, daß Industrie-
arbeiter zur Landwirtschaft zurückkehren, daß mehr landwirtschaftliche, weniger ge-
werbliche Erzeugnisse auf den Markt geworfen werden, daß das Tauschverhältnis sich
zugunsten der Industrieerzeugnisse und sonstigen Leistungen verschiebt und daß der
Rentner nun noch für sein schon stark geschwächtes Rentenprodukt (Weizen) noch
außerdem einen geringeren Rentenertrag (alles, was der Rentner zum Leben braucht)
eintauscht.

Selbstverständlich wirkt diese Verschiebung im Tauschverhältnis der landwirtschaft-
lichen und gewerblichen Erzeugnisse auch zurück auf den erhöhten Arbeitsertrag der
Freiländer 1, 2 und 3, sowie auf den Lohn der Landarbeiter, bis auch dort das Gleich-
gewicht im Arbeitsertrag aller gefunden ist.


(1) Freiland-Freigeld-Verlag, Erfurt

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1.12. Zölle, Lohn und Rente

Mancher wird nun geneigt sein, ohne weiteres anzunehmen, daß; da der Einfuhrzoll
das Gegenteil der Einfuhrprämie ist, mit den Zöllen die Dinge einfach umgekehrt ver-
laufen müssen. Der Zoll müsse also die Grundrenten in doppelter Weise heben, einmal
unmittelbar durch die dem Zoll entsprechende besondere Preiserhöhung der Land-
erzeugnisse, das andere Mal durch den Druck auf den Lohn, der von dem um die Zoll-
lasten verminderten Arbeitsertrag der Freiländer 1 und 2 ausgeht.

Untersuchen wir, ob das stimmt.

Zunächst sei hier bemerkt, daß der Schutzzoll sich grundsätzlich von anderen Zöllen
und Steuern dadurch unterscheidet, daß der Einfluß dieses Zolles den Grundbesitzer
viel stärker berührt als den Staat, der ihn erhebt: Auf 100 Millionen, die der Staat von
der Getreideeinfuhr erheben mag, kommen 1000 Millionen (1), die die Grundbesitzer
durch erhöhte Brotpreise von den Brotverbrauchern erheben. Darum nennt man das
Ding auch Schutzzoll, denn es soll die Renten der Grundbesitzer schützen und mehren,
den Pfandbriefen und Hypotheken neue Sicherheiten gewähren. Wenn es sich nur um
staatsschatzliche Zölle handelt, so wird, wie es z. B. beim Tabak geschieht, nicht nur die
eingeführte Ware, sondern auch die im eigenen Lande gewachsene Ware versteuert.
Wer z. B. in Deutschland mehr als eine Tabakpflanze im Garten hat, muß dies der
Steuerbehörde melden, und in Spanien ist oder war mit Rücksicht auf die Staatsein-
nahmen der Tabakbau geradezu verboten. Ist aber der Zoll beim Getreide für die Staats-
kasse so nebensächlich, so ist für das, was wir zeigen wollen, auch die Frankfurthsche
Frage nach der Verwendung der Zollerträge in diesem Falle nur von untergeordneter
Bedeutung. Die gezahlten Kornzölle wollen wir darum ganz außer Betracht lassen und
unsere Aufmerksamkeit den unter den Schutz der Zölle gestellten Grundrenten zu-
wenden.

Bei der Teilung der Produkte zwischen Grundrentnern und Arbeitern geht es nicht
willkürlich zu, sondern nach den in den Dingen l